Ob du gerade erst eingestiegen bist oder du deinen Online-Shop schon seit Jahrzehnten betreibst. Eins muss leider gesagt sein: Den rechtssicheren Online-Shop gibt es nicht. Neue Templates, Tippfehler oder eine geänderte Rechtslage sind Gründe, warum Abmahnprofis immer wieder etwas finden werden. Doch auch diese agieren in eingefahrenen Mustern und suchen immer wieder nach den gleichen Fehlern. Die haben wir nun zusammengestellt.

Fehlersuche? Nichts einfacher als das

Abmahnwellen treffen Einsteiger:innen genauso wie erfahrene CEOs, Kleinstunternehmen oder Großkonzerne. Prüfe jetzt in fünf einfach umzusetzenden Schritten deinen Shop und schau, ob du auf dem aktuellen Stand bist. Dabei haben wir den Fokus auf die häufigsten Abmahngründe, aber auch auf die unserer Erfahrung nach häufigsten Fehler gelegt und erklären dir, wie du diese schnell erkennst und beheben kannst.

Die Basics im Online-Handel: Immer noch keine Selbstverständlichkeit

Eine Besonderheit im E-Commerce sind die immensen Informationspflichten gegenüber der Kundschaft. In einem Online-Shop, in dem über einen Warenkorb Bestellungen aufgegeben werden können, benötigt man also 

  • Impressum
  • AGB und Kundeninformationen,
  • Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular,
  • Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen,
  • Datenschutzerklärung. 

Das hat sich sicherlich schon herumgesprochen und ein komplettes Fehlen ist kaum noch Gegenstand von Abmahnungen. Die Rechtstexte sind jedoch von Shop zu Shop und von Plattform zu Plattform unterschiedlich und unterliegen einem ständigen Wandel. Rechtsprechung und neue Gesetze machen es unumgänglich, die Rechtstexte auf den neuesten Stand zu bringen. Und genau darauf freut sich die Abmahnindustrie. Mache jetzt den Quick Check für deinen Shop und finde heraus, ob Rechtstexte und sonstige Angaben korrekt umgesetzt sind.

Punkt 1: Impressum

Ich verwende ein vollständiges Impressum nach folgendem Vorbild:

Impressum
Max Mustermann
Phantasiename bzw. geschäftliche Bezeichnung [soweit vorhanden]
Musterallee 1
01234 Musterhausen
Deutschland
Telefon: 0123 - 1234567
Telefax: 0123 – 1234567 [soweit vorhanden]
Email: mustermax@123.de
USt-ID-Nr.: DE 123456789 [soweit vorhanden]
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

 

JA: Dann brauchst du nichts weiter zu ergänzen.

NEIN: Bitte ergänze das Impressum nach dem oben genannten Vorbild. Das Impressum muss ständig verfügbar auf jeder Shop-Unterseite vorhanden sein. Die Schaltfläche muss in Größe und Farbe gut sichtbar sein.

Punkt 2: Widerrufsbelehrung

Ich verwende eine vollständige Widerrufsbelehrung mit folgenden Inhalten:

  • Form, Beginn und Frist des Widerrufs
  • Abholung durch den Händler oder Rücksendung durch den Verbraucher
  • Regelungen zur Kostentragung bei der Rücksendung von Waren
  • Pflichten im Widerrufsfall
  • Ausschluss- und Erlöschensgründe
  • Muster-Widerrufsformular

 

JA: Du brauchst nichts weiter zu tun.

NEIN: Eine veraltete, lückenhafte, widersprüchliche oder fehlende Widerrufsbelehrung stellt einen gängigen Abmahngrund dar. Bitte vervollständige die Widerrufsbelehrung und stelle diese unter einer gut sichtbaren Schaltfläche in den Shop ein, da sonst eine Abmahnung die Folge sein könnte.

Natürlich musst du auch auf alle anderen Rechtstexte, beziehungsweise enthaltene Lücken oder Fehler, achtgeben (s. o.). Allerdings nehmen Abmahnkanzleien und Verbände diese seltener unter die Lupe.

Punkt 3: Preisangaben und Lieferzeiten

Ich gebe Preise und Lieferzeiten in meinem Shop nach folgendem Vorbild an:

   19,90 EUR
   49,90 / Meter
   inkl. MwSt. zzgl. Versand (mit einer Verlinkung zu den Zahlungs- und Versandhinweisen)
   Lieferung in 2-4 Tagen

 

JA: Du brauchst nichts weiter zu tun.

NEIN: Es ist eine gesetzliche Pflicht, Bruttopreise anzuzeigen und auf die enthaltene Mehrwertsteuer mit dem Zusatz „inkl. MwSt.“ hinzuweisen. Außerdem muss informiert werden, soweit zum Kaufpreis noch Versandkosten hinzukommen. Bitte ergänze deine Preisangaben auch um den Grundpreis, da sonst eine Abmahnung die Folge sein könnte. Es ist außerdem eine gesetzliche Pflicht, Kund:innen einen konkreten Liefertermin oder -zeitraum zu nennen. Hinweise wie „in der Regel“ sind unzulässig. Bitte ergänze Lieferzeitangaben, da sonst eine Abmahnung die Folge sein könnte.

Punkt 4: Produktpräsentation und Kennzeichnungspflichten

Beim Verkauf meiner Waren setze ich Folgendes um:

  • Ich verwende mindestens eine katalogartige Kurzbeschreibung bestehend aus der korrekten Handelsbezeichnung des Produkts (samt Hersteller, Typ, Ausführung, Maße, Farbe etc.) sowie einer Abbildung. 
  • Für die Nutzung des Bildmaterials habe ich eine Lizenz. 
  • Markennamen verwende ich nur, soweit ich Artikel des Markeninhabers zulässigerweise verkaufe. 

Für die jeweiligen Produktkategorien setze ich diese Kennzeichnungsvorschriften um:

  • Pflichtangaben zur Energiekennzeichnung (u. a. Energielabel)
  • Textilien (u. a. Faserbezeichnung)
  • Lebensmittel (u. a. Zutatenverzeichnis)
  • Bio-Produkte (Angabe der Kontrollstelle)
  • Spielzeug (Warnhinweise)
  • Kosmetik (u. a. Inhaltsstoffe)

 

JA: Du brauchst nichts weiter zu tun.

NEIN: Es ist eine gesetzliche Pflicht, die gesetzlichen Informationspflichten umzusetzen und die Pflichtangaben zu erteilen. Ein Fehlen oder irreführende Angaben werden sehr häufig abgemahnt.

Punkt 5: Werbeaussagen

Ich verzichte auf folgende Werbeaussagen:

  • Versicherter Versand
  • 14 Tage Widerrufsrecht
  • 2 Jahre Gewährleistung
  • 100% Original
  • Bei uns keine billigen Fälschungen!
  • Registriert bei LUCID
  • CE/TÜV/GS-geprüft (soweit keine Fundstelle angegeben ist oder die Zertifizierung gesetzlich vorgeschrieben ist)
  • frei von Phthalaten 
  • 5 Jahre Garantie (ohne Angabe der Garantiebedingungen)

 

JA: Du brauchst nichts weiter zu tun.

NEIN: Es ist eine gesetzliche Pflicht, deine Produkte wahrheitsgemäß und ohne Irreführung zu präsentieren. Du solltest also auf widersprüchliche Angaben verzichten und nichts als selbstverständlich bewerben, was ohnehin gesetzlich garantiert ist. Abmahnvereine und Kanzleien freuen sich über solche Aussagen, denn das Internet ist schnell auf solche Keywords durchsucht.

Fazit und Praxistipp

Weil Kund:innen im Online-Handel kein Verkaufspersonal ansprechen und mit wenigen unbewussten Klicks einen kostenpflichtigen Vertrag schließen können, will der Gesetzgeber sie beschützen. Das hat immense Informationspflichten zur Folge, die Unternehmen einhalten müssen. Mit ein wenig Geduld kannst du sie jedoch in den Griff bekommen und dich deinem eigentlichen Geschäft widmen.

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