Cookie-Banner wohin man schaut – egal ob in Online-Shops und auf Marktplätzen, auf Plattformen oder sonstigen Internet-Präsenzen. Der Gedanke hinter dieser Pflicht zur Einbindung von Cookie-Bannern ist simpel und gut: Seitenbesucher und Kunden sollen nicht nur darüber informiert werden, dass Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, sondern sie sollen darüber entscheiden können, in welchem Umfang dies tatsächlich passiert.

Die Folge dieser individuellen Wahlmöglichkeit ist allerdings, dass viele Menschen von der Flut und Komplexität der Cookie-Banner genervt und vielleicht sogar überfordert sind. Genau dies soll sich künftig aber ändern. 

Kein lästiges Banner-Klicken mehr

Einen Vorstoß, mit dem der Ärger um die Cookie-Banner beseitigt werden soll, hat Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) in Planung. Er will es ermöglichen, dass Nutzerinnen und Nutzer nur noch ein einziges Mal ihre Cookie-Präferenzen hinterlegen müssen und diese Einstellungen dann für die Besuche auf allen Seiten im Internet Anwendung findet.

Funktionieren soll das Ganze, indem neue Diensteanbieter genutzt werden, durch die sich die individuellen Einstellungen im jeweiligen Browser hinterlegen lassen. Eine entsprechende Verordnung von Wissing – die „Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ – habe das Bundeskabinett bereits am Mittwoch abgenickt.

Stärkung von Datenschutz und Selbstbestimmung

„Wir wollen die Cookie-Flut reduzieren und ein angenehmeres Surferlebnis für die Nutzer ermöglichen“, wird der Minister von der FAZ zitiert. Der Rechtsrahmen für die vereinfachte Praxis sei nun geschaffen. „Dadurch reduzieren wir die Anzahl der notwendigen Klicks und geben den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Überblick und mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen.“ Auf diesem Wege würde einerseits der Datenschutz, andererseits aber auch die digitale Selbstbestimmung gestärkt.

Ob dieser neue Ansatz funktioniert und in der Praxis die erhoffte Linderung im Cookie-Chaos bringt, wird sich zeigen – es hänge laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr auch davon ab, ob und inwieweit sich Anbieter auf dem Markt etablieren und das neue Verfahren von den Usern verwendet wird. Zwei Jahre nach Inkrafttreten soll dann evaluiert werden, wie wirksam die Maßnahme ist.