Bereits Ende Juli hatte das EU-Parlament beschlossen, die bestehenden Richtlinien zur Sicherheit von Spielwaren zu ergänzen und in eine Verordnung zu überführen. Wie Heise jetzt berichtet, tagte vergangenen Donnerstag der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments (IMCO) und beschloss dabei auch einheitlich, die Verhandlungen zeitnah zu konkretisieren. Die neuen Anforderungen betreffen dabei sämtliche Hersteller von Spielwaren, die diese innerhalb der EU verkaufen wollen – unabhängig davon, wo diese hergestellt wurden. 

Vor allem digitale Spielzeuge betroffen

Ob es die sprechende Hörspielbox ist oder das mit der App steuerbare Spielzeugauto – digitale Spielzeuge bieten Kindern nie da gewesenen Möglichkeiten und erfreuen sich daher höchster Beliebtheit. Doch damit dabei alles sicher zugeht, sollen künftig strengere Regeln gelten. So müssen Herstellerbetriebe sämtlicher in der EU vertriebener Spielwaren nicht nur digitale Produktpässe mit genauen Informationen zu Inhaltsstoffen und möglichen Gefahren bereitstellen. Diese Informationen sollen künftig auch einfach zugänglich sein, beispielsweise per Abruf eines QR-Codes.

Zusätzlich sollen erweiterte Standards für die Integration von Datenschutz und Cybersicherheits-Tools künftig direkt in die Baupläne der Spielzeuge eingebunden sein. Verfügen die Spielsachen zudem noch über Funktionen basierend auf künstlicher Intelligenz (KI) soll fortan auch die KI-Verordnung greifen. Derartige Spielzeuge gelten demnach grundsätzlich als potenziell risikoreich, eine Einstufung, welche letztlich vor allem strengere Kontrollen ermöglicht.

Neben den digitalen Aspekten arbeitet das EU-Parlament zudem auch an einer Liste mit Gefahrstoffen, welche künftig innerhalb von Spielzeugen verboten sein sollen. Für insgesamt rund 71 Stoffe sollen strengere Kennzeichnungspflichten gelten. Etwa 19 Stoffe sollen komplett verboten werden, darunter Aluminium und Blei.

Finale Verordnung in wenigen Monaten erwartet

Die Bestrebungen des EU-Parlaments sind nichts Neues. Bereits im Februar hatte der Ausschuss seine Bestrebungen vorgestellt. Damals hatte der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie mit Testkäufen auf asiatischen Plattformen, wie Temu, für Furore gesorgt. Bei 95 Prozent aller dort gekauften Spielwaren wurden frappierende Sicherheitsrisiken festgestellt.

Die strengen Vorgaben der geplanten Verordnung sollen künftig daher auch für jene Hersteller gelten, die ihre Waren im Ausland produzieren. Für die zeitnahen Verhandlungen hatten alle 51 Parlamentarier des Ausschlusses gestimmt. Angesichts der Einigkeit, zeitnah handeln zu müssen, ist mit einem finalen Beschluss bereits in wenigen Monaten zu rechnen.

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