Immer wieder sind große Gruppen durch unrechtmäßig handelnde Unternehmen betroffen, sei es durch Massenabmahnungen oder Vertriebsbeschränkungen beim Verkauf von Markenware.  Der Ruf nach einer Sammelklage wird dann wieder Thema. Das deutsche Rechtssystem sieht ein solches Institut jedoch nicht vor. Das wollen die Verbraucherschutzminister nun ändern - jedoch nur für Verbraucherangelegenheiten.

Sammelklage

(Bildquelle Sammelklage: mypokcik via Shutterstock)

Status quo: Jeder kämpft für sich

Das deutsche Rechtssystem funktioniert nach folgendem Prinzip: eine natürliche oder juristische Person (Kläger/in) verklagt eine andere Partei (Beklagte/-er). Es gibt zwar hierzulande die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam klagen oder verklagt werden können (sog. „Streitgenossenschaft“) oder Prozessee mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte („subjektive Klagenhäufung“) verbunden werden. Charakteristisch ist jedoch, dass die gemeinsam klagenden Streitgenossen rechtlich weiterhin selbstständig bleiben. Das Verhalten und der Ausgang des Verfahrens des einen hat keinen Einfluss auf den anderen.

Eine Klage, die Erfolg hat, ist zunächst einmal nur zwischen den jeweiligen Parteien gültig. Zwar setzt ein Urteil eine gewisse Signalwirkung für parallel laufende oder im Anschluss angestrengte Gerichtsverfahren. Warum eine Klage scheitert, kann jedoch vielerlei Gründe haben. Der Ausgang ist also für jede Partei aufgrund des Risikos gesondert abzuwägen. Automatischer Erfolg für jeden anderen Betroffenen tritt keinesfalls – und schon gar nicht ohne eigene rechtliche Schritte – ein.

Kollektiver Rechtsschutz durch Sammelklagen erweitert

Erfolgreiche Sammelklagen, die auch für am Verfahren Unbeteiligte – aber gleichwohl Betroffene – Wirkung haben und automatische Ansprüche herbeiführen, gibt es hierzulande nicht. Das wollen die Verbraucherschutzminister nun ändern. Wie heise.de berichtet, wollen die Verbraucherschutzminister der Länder "Musterklagen in Verbraucherangelegenheiten" einführen. Der Tropfen auf dem heißen Stein war wohl der zuletzt sehr medienpräsente VW-Abgasskandal, durch welchen abertausende Autokäufer hinsichtlich der Abgaswerte getäuscht wurden.

„In einem Fall wie VW könne es bisher kein Verbraucher juristisch mit einem solch großen Konzern aufnehmen“, so der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel. Mit den neuen Musterklagen soll es auch nicht um astronomische Schadensersatzsummen gehen, wie sie etwas aus den Vereinigten Staaten bekannt sind, sondern vielmehr um eine schnelle und effiziente Rechtsdurchsetzung, so der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller.

Ob die Musterklagen auch auf andere Bereiche als auf Verbraucherangelegenheiten ausgeweitet werden sollen, ist derzeit nicht bekannt. Für Online-Händler wäre sie in vielerlei Hinsicht sicherlich wünschenswert.