Neben neuen Informationspflichten sieht die europäische Produktsicherheitsverordnung, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, auch eine Pflicht zur Risikoanalyse vor. Diese Pflichten sind besonders für Hersteller:innen von Produkten relevant. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen der Verordnung entsprechen. Zusätzlich sind sie verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und die entsprechenden Dokumente für mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Die Pflicht zur Risikoanalyse kann aber auch Händler:innen treffen, wenn diese Produkte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in den Verkehr bringen. Außerdem wird man zum Hersteller oder zur Herstellerin, wenn man Produkte wesentlich verändert, sodass sich diese Änderungen auf die Sicherheit des Produkts auswirken.
Also: Alle zum Sachverständigen?
Das klingt natürlich nach jeder Menge Aufwand und daher ist die Frage berechtigt, ob jetzt alle Produkte erst mal durch Sachverständige geprüft werden müssen. Das ist aber nicht der Fall. Je nach Produkttyp kann die Risikoanalyse sogar recht einfach ausfallen.
Bei einer Glasvase würde man wahrscheinlich einfach nur schreiben: Kann herunterfallen, dabei kaputtgehen und scharfe Scherben bilden.
Bei einigen Produkten wird man sich ein Stück weit an den Warnhinweisen bedienen können, also beispielsweise, wenn diese als leicht entflammbar gekennzeichnet sind.
Was aber klar ist: Je komplexer ein Produkt ist, desto aufwändiger wird die Risikoanalyse. Besonders herausfordernd kann die Analyse werden, wenn man chemische Materialien selbst verarbeitet.
- Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für gebrauchte Produkte?
- Produktsicherheitsverordnung: Müssen Händler:innen alle Produktbeschreibungen anpassen?!
- Produktsicherheit: Diese neuen Pflichten müssen Shop-Betreiber:innen beachten
- Amazon, Ebay & Co.: So setzen die Marktplätze die neuen Vorgaben zur Produktsicherheit um
Informationen bei den herstellenden Unternehmen abfragen?
Wer selbst Produkte herstellt, verarbeitet in der Regel unterm Strich auch nur die Produkte von anderen. Entsprechend muss es dazu ja bereits Risikoanalysen geben. Allerdings sind Hersteller:innen nicht dazu verpflichtet, diese Risikoanalysen an Händler:innen weiterzugeben. Es kann aber nicht schaden, sich früh mit den herstellenden Unternehmen in Verbindung zu setzen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
dann direkt sich dort erkundigen und kaufen kann. d.h. das ich dann nur noch Werbung für die
Hersteller usw. mache. Oder sehe ich das falsch.
mfg
Maier
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Sowas haben wir in meiner Firma für verschiedene Maschinen, Werkzeuge und Gefahrenstoffe und das wird zur Aufklärung der Mitarbeiter genutzt, welche damit dann Arbeiten.
Ich verstehe, wenn ich sowas für schwere Maschinen oder gewisse Werkzeuge machen muss, aber muss man für eine Gabel dann auch schreiben "Kann man sich ein Auge mit Ausstechen"?
Wie weit muss man das denn treiben?
Im Prinzip birgt ja auch ein Blatt Papier Risiken. Es kann brennen und das ganze Haus in brannt stecken oder Schnittverletzu ngen verursachen. Geht es da um Leib und Leben oder gehört dazu auch "Das Papier kann im Drucker stecken bleiben und diesen dabei kaputt machen?"
Für wen mach ich diese Analyse denn? Für wen lege ich diese wichtige Information ab, dass eine Glasvase zerbrechen kann und dabei scharfe Scherben verursacht?
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ist das jetzt ernst gemeint die Hilfe des Händlerbunds und ernstgemeinte Auflage der EU, dass man an alles und jedes Produkt dranschreiben soll, dass man es nicht mit Panzerfäusten beschießen sollte?
Abgesehen davon weiß ich immer noch nicht, wo ich diese Weisheiten auf meiner Webseite unterzubringen habe. Muss das auf jeder Produktseite meiner 400 Produkte einzeln, was mich als 1 Man Show wochenlang binden würde, oder mache ich eine Extrasektion im Shop, wo sich der amüsierbereite Leser den ganzen Schwachsinn am Stück zu Gemüte führen kann?
Ich bin ja wirklich viel Unfug von oben gewohnt: Batterieentsorg ung, DSGVO, Arbeitszeiterfa ssung, Coronamaßnahmen und was auch immer. Aber das hier ist ja noch mal Next Level!
______________________
Antwort der Redaktion
Hallo Karl,
die Risikoanalyse gehört nicht zu den Informationen, die den Verbraucher:inn en bereitgestellt werden müssen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben