Seit Anfang März müssen sich sehr große Plattformen an die Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) halten. Auch Apple wurde als ein solch großen Unternehmen eingestuft. Mit dem DMA soll verhindert werden, dass große Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen und so ein unfairer Wettbewerb entsteht. 

Bei den Ermittlungen gegen Apple soll überprüft werden, ob das Unternehmen der Verpflichtung nachkommt, Nutzer:innen gebührenfrei auf Angebote außerhalb des App-Stores zu leiten. Momentan lässt Apple es zwar zu, dass auch Apps außerhalb des App-Stores heruntergeladen werden können, allerdings geht das nur mit Einschränkungen und Abgaben, wie die Tagesschau berichtete

Zweifel an Apples Kerntechnologiegebühr

In einem zweiten Ermittlungspunkt geht es um Zweifel an Apples sogenannter Kerntechnologiegebühr. Entwickler:innen, die Apps für Apple-Geräte außerhalb des App-Stores verkaufen wollen, müssen eine Gebühr von 50 Cent pro Erstinstallation bezahlen, wenn die Schwelle von einer Million Downloads überschritten wurde. 

Entwickler:innen können auch weiterhin das bisherige Modell nutzen. In diesem werden die Apps nur im App-Store angeboten, eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent der Erlöse muss allerdings an Apple gezahlt werden. 

Strafe in Milliardenhöhe möglich

Sollten Rechtsverstöße seitens Apple festgestellt werden, drohen dem Unternehmen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes, bei Wiederholung sogar bis zu 20 Prozent. Auch eine Zerschlagung des Unternehmens ist als letzte Option möglich. Über mögliche Strafen müssen Gerichte entscheiden.

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