Das deutsche Lieferkettengesetz soll pausiert werden, bis die europäische Regelung in Kraft tritt. Dies schlägt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor und geht damit laut dpa auf die Forderung von Wirtschaftsverbänden ein.

Befürchtete Nachteile für die Wirtschaft

Hintergrund sind die befürchteten Nachteile für die Wirtschaft: Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wagte Deutschland einen Vorstoß. Bis die EU mit der Lieferkettenrichtlinie nachzieht, müssten deutsche Unternehmen also ihre Lieferketten Kontrollen unterziehen, während Unternehmen in anderen Ländern diese Pflicht nicht auferlegt wird. Dieses Ungleichgewicht ist der Grund, aus dem Wirtschaftsverbände Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland befürchten.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr befürwortet den Vorschlag Habecks. Ein solcher Schritt wäre „ein wichtiger Beitrag für die Wirtschaftswende“. Für die laufende Woche kündigte Habeck weitere Entscheidungen der Ampel-Koalition zur Entlastung der Wirtschaft an.

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Hintergrund: Überwachung der Lieferketten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Richtlinie, um die zuletzt hart gerungen wurde, haben beide das gleiche Ziel: Es geht darum, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen und diese beispielsweise hinsichtlich möglicher Menschenrechtsverstöße überwachen. Ein wesentlicher Unterschied ist die Haftbarkeit: Die deutsche Regelung befreit Unternehmen von einer Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten. Die EU-Lieferkettenrichtlinie nimmt Unternehmen hingegen in die Haftung.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren soll die EU-Vorschrift für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten.

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