Online-Kundinnen und -Kunden in Deutschland profitieren schon jetzt von umfangreichen Gesetzen, wie beispielsweise dem Widerrufsrecht, dem Gewährleistungsrecht sowie freiwilligen Leistungen von Unternehmen rund um Garantien oder Umtausch. Dennoch halten Verbraucherschützende die Rechte offenbar für nicht ausreichend und sehen noch „große Lücken beim Verbraucherschutz“. 

Um solche Lücken zu schließen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Überarbeitung der aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Rechtliche Updates zielen auf mehr Fairness und weniger Manipulation

Aus der offiziellen Mitteilung des Verbands lässt sich ablesen, dass er im aktuellen Online-Handel offenbar eine teils gezielte Manipulation und Benachteiligung von Kundinnen und Kunden sieht und mit entsprechenden Updates Abhilfe schaffen will.

„Viele Verbraucherrechte stammen noch aus der analogen Zeit – sie brauchen dringend ein Update. Denn im digitalen Bereich sind Unternehmen im Vorteil: Sie haben die technischen Möglichkeiten, ihre Kund:innen genau zu analysieren und persönliche Schwächen auszunutzen. Digitale Angebote sollten von Anfang an so gestaltet sein, dass sie Verbraucher:innen nicht benachteiligen. Unternehmen sollten zu digitaler Fairness by Design and Default verpflichtet werden.“

Das soll sich ändern

Der Verbraucherschutzverband will an verschiedenen Stellen ansetzen, um mehr Sicherheit zu schaffen. Konkret geht es unter anderem um folgende Ziele und Regelungen:

  • Besserer Schutz vor untergeschobenen oder ungewollten Online-Verträgen
  • Umfangreichere Verbote von Manipulation der Kundschaft durch spezielle Website- und App-Gestaltungen bzw. Designs. Hier sollen die Kundinnen und Kunden speziell auch vor „Tricks“ geschützt werden, die dazu verleiten, „mehr und schneller zu kaufen“
  • Täuschung oder Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) soll verhindert werden: Gefordert wird die Schaffung eines verbraucherfreundlichen KI-Umfelds durch klare Regeln und eine zentrale koordinierende Aufsicht

„Die geltenden Regeln reichen nicht aus. Manipulative Designs müssen umfassend verboten werden“, kommentiert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, die Forderungen. Hier sei die Politik gefordert, die Verbraucherinteressen künftig noch stärker zu schützen.

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Forderungen könnten auch Probleme für seriöse Händler bringen

Neu ist eine solche Kritik indes nicht. Gerade in den vergangenen Wochen und Monaten wurde einigen E-Commerce-Anbietern der Einsatz irreführender Geschäftspraktiken oder sogenannter „Dark Patterns“ vorgeworfen. Dabei handelt es sich um Designs, die darauf abzielen, Kundinnen und Kunden zu manipulieren, indem sie zu Käufen und teuren Warenkorbwerten verführt werden. Anbieter wie Temu oder Shein, die mit ihren Billigprodukten den hiesigen Markt überschwemmen, standen dabei zumeist im Fokus.

Allerdings greift der vzbv in seiner Forderung sehr weit und bezieht sich nicht nur auf unfaire und wettbewerbswidrige Praktiken, sondern auch auf Verkaufsinstrumente, die sowohl im stationären als auch im digitalen Handel seit je her gängig sind: So verweist der Verband etwa auf „farbig markierte Buttons“, die Kundinnen und Kunden schneller anklicken. 

Die Frage wird also an dieser Stelle sein, wie weit der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher noch gehen soll, wo sie zu eigener Mündigkeit gefordert werden können und wie potenzielle neue Regelungen den freien wirtschaftlichen Wettbewerb nicht zu stark einschränken.

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