Seit dem 17. Dezember 2023 müssen auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine sogenannte interne Meldestelle einrichten. Der Grund ist das Hinweisgeberschutzgesetz. Für Unternehmen und Behörden ist dieses Gesetz offenbar eine Hürde. Darauf deutet jedenfalls eine Auswertung von Navex hin. Der amerikanische Dienstleister für digitale Hinweisgeber- und Compli­ance-Systeme hat Meldungen interner Hinweisgeber von knapp 3800 Unternehmen aus Nord- und Südamerika, Europa und dem asiatisch-pazifischen Raum aus dem Jahr 2023 ausgewertet. 

Steigende Zahlen in der EU

Navex hat festgestellt, dass die Zahl der internen Meldungen in der EU gestiegen ist. Im Jahr 2023 ist die Anzahl je einhundert Beschäftigte von 0,53 auf 0,63 gestiegen. In Deutschland selbst sei die Anzahl der Meldungen aber rückläufig. Im Jahr 2022 seien noch 0,85 Meldungen je einhundert Beschäftigte über interne Meldesysteme vermerkt worden. 2023 seien es nur 0,81 gewesen. Laut FAZ spekuliert Navex, dass der Grund für den Rückgang die späte nationale Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie gewesen sei. Dies habe zu einer Zurückhaltung bei den Mitarbeitenden geführt.

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Hinweisgeber:innen warten lange auf eine Rückmeldung

Navex hat außerdem ausgewertet, wie schnell Whistleblower eine Rückmeldung bekommen. In Deutschland müssen Personen im Schnitt 62 Tage warten. Damit habe sich die Wartezeit im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Damit sind Unternehmen und Behörden deutlich zu langsam im Umgang mit Hinweisen: Laut Hinweisgeberschutzgesetz müssen hinweisgebende Personen innerhalb von sieben Tagen darüber informiert werden, dass der Hinweis eingegangen ist. Innerhalb von drei Monaten muss über Folgemaßnahmen informiert werden. Hier gibt es also noch deutlichen Nachholbedarf. 

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