Das Recht auf Reparatur ist seit langem im Gespräch. Der Nachhaltigkeit zuliebe sollen Verkäufer:innen dazu verpflichtet werden, Geräte häufiger zu reparieren, als sie zu ersetzen. 

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René Repasi (SPD), Berichterstatter des EU-Parlaments, möchte den bisherigen Vorschlag der EU-Kommission weiter ausbessern und den Anwendungsbereich auf PKW und Fahrräder ausweiten, wie heise.de berichtete. 

5 bis 10 Jahre lang Pflicht zur Reparatur

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Hersteller von Fernseher, Staubsauger, Geschirrspüler oder Waschmaschinen dazu verpflichtet werden, für diese Geräte fünf bis zehn Jahre lang eine Reparatur anzubieten, also auch über die bisher geltende gesetzliche Gewährleistung hinaus. 

In seinen Korrekturvorschlägen fordert Repasi, dass die bisher geltende zweijährige Gewährleistungspflicht ab dem Zeitpunkt der Reparatur neu zu laufen beginnt.

Repasi will sich außerdem dafür einsetzten, dass es für den Verbraucher klar erkennbar bleibt, wer für die Reparatur zuständig ist. Bisher wird die Verantwortung von Produzent zu Verkäufer hin und her geschoben, so der Politiker. 

Verbraucher:innen sollen zudem das Anrecht auf ein Ersatzgerät haben, solange die Reparatur durchgeführt wird. 

Ausweitung des Anwendungsbereiches

Der SPD-Politiker spricht sich außerdem dafür aus, die Liste der betroffenen Produkte auszuweiten. Bisher werden im Gesetzesentwurf vor allem elektronische Haushaltsartikel wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler, aber auch Mobiltelefone und Tablets berücksichtigt. Wenn es nach Repasi geht, soll die Liste ausgeweitet werden und auch Fahrräder, Autos und wiederaufladbare Akkus umfassen. Hier soll allerdings noch viel Diskussionsbedarf bestehen. 

Auch soll es für Verbraucher:innen bezahlbar werden, die Produkte reparieren zu lassen. Hier sollen konkrete Regeln allerdings von nationalen Behörden und dem Bundeskartellamt geschaffen werden. Damit die Reparatur bezahlbar wird, kommt es für den SPD-Politiker auch in Betracht, dass der Staat Unterstützungsbeiträge leistet. Hier könne zum Beispiel das österreichische Model zum Vorbild genommen werden, hier werden durch Gutscheine bis zu 50 Prozent der Kosten für die Reparatur abgedeckt. 

Einbau von nicht-originalen Teilen

Bisher ist es unabhängigen Betrieben nicht immer erlaubt, Teile zu verbauen, bei denen es sich nicht um Originalware des Herstellers handelt. Repasi sieht hier die Frage der Produktsicherheit und des geistigen Eigentums berührt, spricht sich allerdings dafür aus, dass bei „relativ banalen Ersatzteilen“ auch nicht originale Teile verbaut werden dürfen. 

Die Bundestagsabgeordnete der Linken Anke Domscheit-Berg fordert zudem, dass benötigte Software, Papiere und Bauanleitungen als Open Source verfügbar gemacht werden. Denn gerade Smartphones seien häufig schlecht reparierbar. Auch die Ökodesign-Richtlinie, die die Produktgestaltung regelt, soll angepasst werden. 

Die Reparatur-Richtlinie soll noch vor den EU-Neuwahlen im Herbst 2024 dingfest gemacht werden. Parlament und Rat arbeiten momentan an ihren Positionen, die im November dieses Jahres stehen könnten.