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Hallo,
ich habe ein Hartschalen-Dac hzelt gekauft, bin in den Urlaub gefahren. Nunmehr haben wir im Dachzelt übernachtet, als es regnete, regnete ins Dachzelt hinein, weil die Nieten undicht sind auf alle 6 Stellen. Nun hat ein anderer Camper angeboten die auf der Hartschalle befindete Nieten mit einer Silikon-Dichtma sse abzudichten, dies habe ich zugelassen da ich weitere Schäden am und im Dachzelt vermeiden wollte, aber auch weil ein weiteres Verweilen im Dachzelt unmöglich war. Nun hat der Verkäufer das Dachzelt abgeholt und behauptet dass ich die Nieten (die max. 10EUR Kosten) beim abmachen der Dichtmasse beschädigt hätte, Schleifspuren etc.! Ich habe aber Fotos vom Tag der Rückgabe des Dachzeltes und da sind keine Schäden zu sehen, außer dass Lack oberhalb der Niete abgegangen ist. Er hat 3 Nachbesserungen nicht erfüllt, nun als meine RA den Rücktritt erklärt hat, ist er nun bereit es zu reparieren. Meine RA meint ich soll das annehmen, weil es sonst meinerseits zu einem Prozess-Risiko kommen kann, weil eben durch die Dichtmasse bereits eine Selbstvornahme vorgenommen worden ist. Die Selbstvornahme beruhte aber auf "Gefahr im Verzug" meines Erachtens. Wie sehen Sie die Rechtslage?
Danke im voraus.
MfG
Agea
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Antwort der Redaktion
Liebe/r Angea,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Welches Prozessrisiko besteht, das solltest du grundsätzlich mit deinem Rechtsanwalt besprechen, soweit es möglich ist. Ob du es auch eingehen möchtest, das ist vor allem deine eigene Entscheidung. Eine individuelle Beratung können wir als Redaktion aus gesetzlichen Gründen nicht anbieten.
die Redaktion
Natalie Moumdjia
29.09.2022
Antworten
Hallo, ich habe ein Sofa online gekauft. Nach nur 5 Monaten ist die Armlehne, die man auf zwei Stufen verstellen kann, kaputt. Jetzt schreibt mir das Möbelhaus, dass sie zur Begutachtung einen Polsterservice schicken werden und wenn der feststellt, dass es kein Mangel war, muss ich die Kosten übernehmen. Allerdings habe ich als die Armlehne schief war versucht sie gerade zu stellen und danach ging gar nichts mehr. Jetzt fürchte ich, dass der Polsterservice mir die Schuld in die Schuhe schieben wird. Ist dieses Vorgehen rechtlich mit der Kostenübernahme ? Freundliche Grüsse, Natalie Moumdjian
_______
Hallo Natalie,
die Kosten zur Mangelüberprüfu ng darf nur in Ausnahmefällen an den Verbraucher weiter gegeben werden. onlinehaendler-news.de/.../...
In diesem Artikel sind wir etwas genauer auf die Frage eingegangen.
Ob eine Mitschuld, am Mangel vorliegt, ist immer eine Einzelfallentsc heidung, die hier so pauschal nicht beantwortet werden kann.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
Hallo,
ich habe ein etwas anderes Problem. Bei meinem iPhone gibt es beim Display einen Produktionsfehl er, weswegen es in einem bestimmten Bereich nicht mehr auf Berührungen reagiert. Dieser Produktionsfehl er wurde auch öffentlich auf der Webseite des Herstellers bekannt gegeben, dies habe ich jedoch erst gegen ende der Gewährleistung erfahren und der Hersteller möchte aufgrund dessen den Produktionsfehl er nicht beseitigen. Nun habe ich den Fehler auf eigene Kosten behoben, jedoch schließt mich der Hersteller bekanntermaßen zunehmend von Funktionen des Gerätes aus, da ich die Reparatur selbst vorgenommen habe. Sobald das fehlerhafte Bauteil wieder eingesetzt ist sind diese Funktionen wieder vorhanden.
Ist es rechtlich Zulässig, aufgrund der selbst vorgenommenen & erfolgreicher Reparatur das Gerät durch Softwareblockad en unbrauchbar zu machen, bis es beim Hersteller repariert wird?
_____________________
Antwort der Redaktion
Hallo Emil,
bei solchen verbraucherrech tlichen Fragen empfehlen wir, dass Sie Ihre örtliche Verbraucherzent rale zu kontaktieren.
Beste Grüße
die Redaktion
Hallo,
vielen Dank für den informativen Betrag.
In unserem Fall ist es so, dass der Händler (gleichzeitig Hersteller) uns ein Paket mit Kabeln zugeschickt hat und von uns erwartet, den Mangel selbst zu beheben. Dafür müssen wir ab Werk verbaute Teile auseinander bauen. Wir möchten das eigentlich nicht, denn wenn dabei etwas kaputt geht, stehen wir da und sind Schuld und wahrscheinlich ohne jegliche Gewährleistung.
Der Verkäufer sieht die Lieferung der Ersatzteile jedoch als Erfüllung seiener Nachbesserungsp flicht. Weiterhin gibt es keine Anleitung zum Einbau, uns wurde ein telefonischer Support durch einen Techniker angeboten, um den Austausch selbst vorzunehmen. Aufgebaut haben wir den Grill selbst jedoch nur die fertigen Module, die defekte Zündung wurde von uns nicht selbst zusammengebaut, sie wurde als Ganzes geliefert. Wie verhalten wir uns richtig? Vielen Dank vorab.
____________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Susi,
handelt es sich um einen Mangel, hat der Käufer grundsätzlich den Anspruch auf Nacherfüllung. Diese muss vom Händler vorgenommen werden, egal, wie einfach die Lösung erscheint.
In so einem Fall bietet es sich an, dem Händler eine Frist zu setzen und dann weiterzuschauen . Im Zweifel könnt ihr euch natürlich auch an die Verbraucherzent rale wenden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Moin, ich habe ein ähnliches Problem, nur geht es um einen Neubau. Vor drei Jahren ließen wir im Zuge eines Neubaus Kabel für eine Photovoltaikanl age vorinstallieren . Wir gingen natürlich davon, dass, wenn wir denn eine Anlage bauen, das alles nur noch angeklebt werden muss. Nun ist der Tag gekommen, an dem die Anlage aufgebaut werden soll. Es stellt sich heraus, dass das vorinstallierte Kabel das falsche ist und ein anderes Kabel fehlte. Das für die PV Anlage beauftragte Unternehmen leistet jetzt Nacherfüllung und bügelt den Fehler aus. Wäre das Unternehmen jetzt wieder abgezogen wären unverhältnismäß ige Kosten entstanden (Verdienstausfa ll, Handwerker können kurzfristig nicht woanders eingesetzt werden, Fahrtkosten, Lagerkosten....)
Wer trägt die Kosten? War das zu schnell, weil keine Chance auf Nacherfüllung?
Vielen Dank für eine Antwort!
______________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Jens,
in dem geschilderten Fall stellt sich eher die Frage nach der Verjährung. Ein Nacherfüllungsa nspruch verjährt nämlich nach 2 Jahren nach Lieferung der Ware und kann dann nicht mehr durchgesetzt werden. Hat das Unternehmen Reparaturaufgab en durchgeführt, sind diese Kosten nunmehr vom Auftraggeber zu übernehmen.
Freundliche Grüße
die Redaktion
Guten Tag, ich habe ein änliches Problem. Am privat bestellen Kompressor ist der Stecker und das Schutzblech beschädigt worden, wahrscheinlich beim Transport. Die Beule am Schutzblech ist nur ein optisches Problem, mit dem ich leben kann. Am besten mit einem Preisnachlass.
Den Strom-Stecker dürfte ich als Elektroniker selber wechseln.
Den Schaden habe ich gleich gemeldet und Ihnen die Möglichkeit einer Reparatur für Preisnachlass angeboten.
Der Händler hat weitere Fotos angefordert, die ich ihm gesendet habe.
Wie lange muss ich warten, bis ich einen Funktionen Kompressor habe?
Eine Reparatur durch mich, könnte sofort durchgeführt werden.
Im Schaden melde PDF vom Händler steht, das es mehrere Wochen dauert es zu bearbeiten.
Muss ich abwarten, obwohl längst eine Lieferung Verzögerung besteht? Oder darf ich es einfach Reparatur vornehmen?
Die am Ende wirtschaftliche r ist, als die Kosten entstehn für den Versand/Reparat ur beim Händler.
_________________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Timo,
grundsätzlich kannst du dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Diese muss natürlich angemessen sein. Im übrigen hast du die Wahl zwischen Neulieferung oder Reparatur. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, kann über eine Selbstvornahme nachgedacht werden. In jedemfall ist aber ratsam, gemeinsam mit dem Händler eine Lösung zu finden.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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ich habe ein Hartschalen-Dac hzelt gekauft, bin in den Urlaub gefahren. Nunmehr haben wir im Dachzelt übernachtet, als es regnete, regnete ins Dachzelt hinein, weil die Nieten undicht sind auf alle 6 Stellen. Nun hat ein anderer Camper angeboten die auf der Hartschalle befindete Nieten mit einer Silikon-Dichtma sse abzudichten, dies habe ich zugelassen da ich weitere Schäden am und im Dachzelt vermeiden wollte, aber auch weil ein weiteres Verweilen im Dachzelt unmöglich war. Nun hat der Verkäufer das Dachzelt abgeholt und behauptet dass ich die Nieten (die max. 10EUR Kosten) beim abmachen der Dichtmasse beschädigt hätte, Schleifspuren etc.! Ich habe aber Fotos vom Tag der Rückgabe des Dachzeltes und da sind keine Schäden zu sehen, außer dass Lack oberhalb der Niete abgegangen ist. Er hat 3 Nachbesserungen nicht erfüllt, nun als meine RA den Rücktritt erklärt hat, ist er nun bereit es zu reparieren. Meine RA meint ich soll das annehmen, weil es sonst meinerseits zu einem Prozess-Risiko kommen kann, weil eben durch die Dichtmasse bereits eine Selbstvornahme vorgenommen worden ist. Die Selbstvornahme beruhte aber auf "Gefahr im Verzug" meines Erachtens. Wie sehen Sie die Rechtslage?
Danke im voraus.
MfG
Agea
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Liebe/r Angea,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Welches Prozessrisiko besteht, das solltest du grundsätzlich mit deinem Rechtsanwalt besprechen, soweit es möglich ist. Ob du es auch eingehen möchtest, das ist vor allem deine eigene Entscheidung. Eine individuelle Beratung können wir als Redaktion aus gesetzlichen Gründen nicht anbieten.
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Hallo Natalie,
die Kosten zur Mangelüberprüfu ng darf nur in Ausnahmefällen an den Verbraucher weiter gegeben werden. onlinehaendler-news.de/.../...
In diesem Artikel sind wir etwas genauer auf die Frage eingegangen.
Ob eine Mitschuld, am Mangel vorliegt, ist immer eine Einzelfallentsc heidung, die hier so pauschal nicht beantwortet werden kann.
Alles Gute und viele Grüße
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ich habe ein etwas anderes Problem. Bei meinem iPhone gibt es beim Display einen Produktionsfehl er, weswegen es in einem bestimmten Bereich nicht mehr auf Berührungen reagiert. Dieser Produktionsfehl er wurde auch öffentlich auf der Webseite des Herstellers bekannt gegeben, dies habe ich jedoch erst gegen ende der Gewährleistung erfahren und der Hersteller möchte aufgrund dessen den Produktionsfehl er nicht beseitigen. Nun habe ich den Fehler auf eigene Kosten behoben, jedoch schließt mich der Hersteller bekanntermaßen zunehmend von Funktionen des Gerätes aus, da ich die Reparatur selbst vorgenommen habe. Sobald das fehlerhafte Bauteil wieder eingesetzt ist sind diese Funktionen wieder vorhanden.
Ist es rechtlich Zulässig, aufgrund der selbst vorgenommenen & erfolgreicher Reparatur das Gerät durch Softwareblockad en unbrauchbar zu machen, bis es beim Hersteller repariert wird?
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Hallo Emil,
bei solchen verbraucherrech tlichen Fragen empfehlen wir, dass Sie Ihre örtliche Verbraucherzent rale zu kontaktieren.
Beste Grüße
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In unserem Fall ist es so, dass der Händler (gleichzeitig Hersteller) uns ein Paket mit Kabeln zugeschickt hat und von uns erwartet, den Mangel selbst zu beheben. Dafür müssen wir ab Werk verbaute Teile auseinander bauen. Wir möchten das eigentlich nicht, denn wenn dabei etwas kaputt geht, stehen wir da und sind Schuld und wahrscheinlich ohne jegliche Gewährleistung.
Der Verkäufer sieht die Lieferung der Ersatzteile jedoch als Erfüllung seiener Nachbesserungsp flicht. Weiterhin gibt es keine Anleitung zum Einbau, uns wurde ein telefonischer Support durch einen Techniker angeboten, um den Austausch selbst vorzunehmen. Aufgebaut haben wir den Grill selbst jedoch nur die fertigen Module, die defekte Zündung wurde von uns nicht selbst zusammengebaut, sie wurde als Ganzes geliefert. Wie verhalten wir uns richtig? Vielen Dank vorab.
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Hallo Susi,
handelt es sich um einen Mangel, hat der Käufer grundsätzlich den Anspruch auf Nacherfüllung. Diese muss vom Händler vorgenommen werden, egal, wie einfach die Lösung erscheint.
In so einem Fall bietet es sich an, dem Händler eine Frist zu setzen und dann weiterzuschauen . Im Zweifel könnt ihr euch natürlich auch an die Verbraucherzent rale wenden.
Mit den besten Grüßen
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Wer trägt die Kosten? War das zu schnell, weil keine Chance auf Nacherfüllung?
Vielen Dank für eine Antwort!
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Hallo Jens,
in dem geschilderten Fall stellt sich eher die Frage nach der Verjährung. Ein Nacherfüllungsa nspruch verjährt nämlich nach 2 Jahren nach Lieferung der Ware und kann dann nicht mehr durchgesetzt werden. Hat das Unternehmen Reparaturaufgab en durchgeführt, sind diese Kosten nunmehr vom Auftraggeber zu übernehmen.
Freundliche Grüße
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Den Strom-Stecker dürfte ich als Elektroniker selber wechseln.
Den Schaden habe ich gleich gemeldet und Ihnen die Möglichkeit einer Reparatur für Preisnachlass angeboten.
Der Händler hat weitere Fotos angefordert, die ich ihm gesendet habe.
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Eine Reparatur durch mich, könnte sofort durchgeführt werden.
Im Schaden melde PDF vom Händler steht, das es mehrere Wochen dauert es zu bearbeiten.
Muss ich abwarten, obwohl längst eine Lieferung Verzögerung besteht? Oder darf ich es einfach Reparatur vornehmen?
Die am Ende wirtschaftliche r ist, als die Kosten entstehn für den Versand/Reparat ur beim Händler.
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Antwort der Redaktion
Hallo Timo,
grundsätzlich kannst du dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Diese muss natürlich angemessen sein. Im übrigen hast du die Wahl zwischen Neulieferung oder Reparatur. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, kann über eine Selbstvornahme nachgedacht werden. In jedemfall ist aber ratsam, gemeinsam mit dem Händler eine Lösung zu finden.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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