Damit Verbraucher:innen eine gute Kaufentscheidung treffen können, ist es wichtig, dass so viele Informationen zum Produkt wie möglich zur Verfügung stehen. Beim Verkauf von einigen Produktgruppen sind diese Informationen nicht nur für eine zufriedene Kundschaft wichtig, sondern auch rechtlich verpflichtend. Gerade beim Verkauf von Textilien und Lebensmitteln sollten Händler:innen ihre Produktbeschreibungen daher gründlich kontrollieren, um eine Abmahnung zu verhindern. 

Fehlende Textilkennzeichnung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 318,15 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Textilien

Verkäufer:innen von Textilien müssen die Textilkennzeichnungsverordnung beachten. Hier ist geregelt, dass beim Verkauf die Textilzusammensetzung angegeben werden muss. Diese muss leicht sichtbar und deutlich erkennbar sein. Außerdem muss die Information für die Kundschaft bereits im Shop zu lesen sein. 

Ein Online-Händler kam diesen Pflichten in seinem eigenen Shop nicht nach. Die Abmahnung eines Verbandes bescherte ihm eine Rechnung von über 300 Euro. 

Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung

Wer mahnt ab? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Wie viel? 243,95
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Auch beim Verkauf von Lebensmitteln müssen Händler:innen der Kundschaft einige Informationen zur Verfügung stellen. Hier darf unter anderem die Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers (Hersteller oder Importeur) nicht fehlen. Diese Angaben fehlten im Shop eines Händlers, der Spirituosen anbot. 

Zudem fanden sich in dem Shop noch zahlreiche unwirksame AGB-Klauseln, wie etwa, dass die AGB auch automatisch für zukünftige Geschäfte gelten sollen und dass die Lieferfristen des Shops unverbindlich seien. Diese Klauseln sind Verbraucher:innen gegenüber unwirksam. 

Aufgrund der Verstöße erhielt der Shopbetreiber eine Abmahnung. 

Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Lebensmitteln

Nicht nur fehlende Informationen können Grund für eine Abmahnung sein, auch die falschen Daten können zum Problem für Händler:innen werden. Ein Händler, der auf Ebay Nahrungsergänzungsmittel anbot, bewarb diese mit der Aussage „Ultimate Muscle Building Formula“. Diese Angabe verstößt gegen die Grundsätze der Health-Claims-Verordnung, nach der gesundheitsbezogene Angaben nur dann gemacht werden dürfen, wenn sie wissenschaftlich nachweisbar und nach der Verordnung zugelassen sind. 

Bei weiteren Angeboten des Händlers wurde zudem gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Der Grundpreis des Produkts wurde nicht in der richtigen Einheit angegeben. Die Verordnung gibt vor, dass der Grundpreis in Liter angegeben werden muss, hier wurde er in Milliliter angegeben. 

Diese Fehler bescherten dem Händler Abmahnkosten in Höhe von 300 Euro. 

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