In unserer Reihe „Finde den Fehler" stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail. 
Dieser Beispielshop für Werkzeuge wurde gleich zweimal abgemahnt. Zum einen sorgte eine Produktbezeichnung für eine markenrechtliche Abmahnung, zum anderen gab es auch eine wettbewerbsrechtliche Beanstandung. Gerade das Markenrecht sorgt immer wieder für teure Abmahnungen bei Online-Händler:innen. Denn nicht immer ist es eindeutig, was markenrechtlich geschützt ist. Vor Verkauf, Gestaltung und Benennung der Produkte sollte daher eine Markenrecherche vorgenommen werden.

Produktname verstößt gegen das Markenrecht

Auch wenn viele Leute den Begriff Inbusschlüssel für jeden Innensechskantschlüssel nutzen, handelt es sich strenggenommen um einen markenrechtlich geschützten Begriff. Das wird besonders für Händler:innen relevant, die diese Produkte verkaufen. Wird hier fälschlicherweise der Begriff  „Inbusschlüssel“ verwendet, obwohl es sich um ein Produkt einer anderen Marke handelt, wird ein Markenrechtsverstoß begangen. 

So geschah es auch in diesem Fall. Aus den Produktdetails ergibt sich, dass es sich um eine andere Marke handelt. Im Artikelnamen wurde das Produkt dennoch als Inbusschlüssel bezeichnet. Da eine markenrechtliche Abmahnung neben der Abmahngebühr auch häufig noch eine Schadensersatzforderung beinhaltet, sollten Händler:innen solche Bezeichnungen genau überprüfen. 

Fehlende Informationen

Auch auf der zweiten Seite befindet sich ein Fehler. Hier gab der Händler an, dass es sich beim Produkt um einen Testsieger handelt. Auch wenn diese Angabe der Wahrheit entspricht, handelt es sich um einen Abmahngrund. Denn wenn damit geworben wird, dass es sich um einen Testsieger handelt, müssen der Kundschaft gegenüber mehr Angaben gemacht werden. Denn damit diese Aussage einen Wert hat, muss angegeben werden, um was für einen Test es sich handelt und was die Testkriterien sind, oder zumindest die Fundstelle, die darüber Auskunft gibt. Nur die Aussage „Testsieger”, ohne dass es weitere Angaben gibt, stellt hier einen Wettbewerbsverstoß dar und kann für eine Abmahnung sorgen.