Für viele Abmahner scheinen die heißen Temperaturen und das damit einhergehende Sommerloch Grund genug zu sein, sich lieber mit etwas anderem zu beschäftigen: Abmahnungen. Deshalb hat unsere Redaktion wieder munter Abmahnungen gesichtet und die drei aktuellsten herausgesucht. Nachfolgend werden sie vorgestellt.

Motörhead
© Nikola Spasenoski / Shutterstock.com

Wer? Global Merchandising Services Ltd. (über die Kanzlei Gutsch Schlegel)

Wie viel? 1852,90 Euro

Betroffene? Händler von Motörhead-Merchandising

Was? Unberechtigte Verwendung von Logos und Marken

Nicht nur Musikfans werden die Logos von Motörhead sofort zuordnen können. Wie nicht anders zu erwarten, wurde für den Namen Motörhead und die Logos der Band jedoch als geschützte Marke eingetragen, die für jegliche Merchandising-Produkte nur von autorisierten Lizenznehmern genutzt werden darf. Die abgemahnten Händler haben Artikel bei Ebay vertrieben (z. B. Ringe mit dem Motörhead-Logo), ohne die entsprechende Lizenz für die Nutzung der Zeichen und Bildnisse zu besitzen. Mit den Abmahnungen geht die Global Merchandising Services Ltd. gegen die unzulässige Verwendung vor.

 

Wer? Wetega UG (über die Kanzlei Sandhage)

Wie viel? 413,90 Euro

Betroffene? Händler von Schnullerketten

Was? Verstoß gegen DIN-Vorschriften

Die Kanzlei von Gereon Sandhage ist schon seit Langem in der Abmahnbranche als Abmahnvertreter bekannt. Nun mahnt die Wetega UG über die Kanzlei Sandhage den Verkauf von Schnullerketten ab, wenn gegen DIN-Vorschriften verstoßen wird. Die Abmahnerin ist eine Online-Händlerin für Babyzubehör, unter anderem auch Schnullerketten. Laut den DIN Vorschriften (DIN EN 12586) müssen beim Verkauf von Schnullerketten Warnhinweise mit den einleitenden Worten „Für die Sicherheit Ihres Kindes! Vorsicht!“ angegeben werden. Eine Missachtung dieser Vorschrift wird den abgemahnten Ebay-Händlern vorgeworfen. Außerdem bemängelt man den fehlenden OS-Link.

 

Wer? Blumat GmbH (über die Kanzlei Wagner Rechtsanwälte webvocat)

Wie viel? 2706,66 Euro

Betroffene? Händler von Gartenzubehör

Was? Plagiat des Pflanzen-Bewässerungssystems „Blumat“

Ein tiefes Loch in die Urlaubskasse könnte die Abmahnung der Blumat GmbH reißen. Mit einer saftigen Rechnung von über 2700 Euro wird die Verletzung der Marke „Blumat“ geltend gemacht. Die ist im Markenregister unter anderem eingetragen für Bewässerungsanlagen für Blumen und Pflanzen. Unter diesem Namen vertreibt die Blumat GmbH patentierte Wasserspeicher für Pflanzen, die das Wasser bei Bedarf automatisch abgeben. Kopien dieses Bewässerungssystems stellen daher nicht nur ein Verstoß gegen das Patent dar, sondern sind auch eine Verletzung der Markenrechte, wenn sie mit dem Wort „Blumat“ beworben werden.