Als Online-Händler muss man scheinbar stets ein Auge auf alles haben. So kann die Abmahngefahr an allen Ecken und Enden lauern. Wir haben wieder drei Abmahnungen herausgesucht, die in den vergangenen Tagen eingetroffen sind. Diesmal sind die Schlagwörter: Rolling Stones, Reisenthel und IDO.

Rolling Stones
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Wer? Bravado International Group Ltd. (über Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte)

Wie viel? 2073,90 Euro

Betroffene? Ebay-Händler

Was? Unberechtigte Verwendung des Rolling Stones-Logo

Nicht nur Musikfans denken beim Logos mit der einem offenen Frauenmund und herausgesteckter Zunge sofort an die Rolling Stones. Wie nicht anders zu erwarten, wurde für den Namen „ROLLING STONES“ und das betreffende Mund-Logo auch eine geschützte Marke eingetragen. Die Abmahnerin, die Bravado International Group Ltd., ist Lizenznehmerin für verschiedene Rolling-Stones-Marken, u.a. „Rolling Stones“ und die bekannte „Stones-Zunge“.

Die abgemahnten Händler haben Artikel bei Ebay vertrieben (z.B. Webbänder), ohne die entsprechende Lizenz für die Nutzung der Zeichen und Bildnisse zu besitzen. Mit den Abmahnungen geht die Bravado International Group Ltd. gegen die unzulässige Verwendung vor.

 

Wer? Peter Reisenthel Accessoires (über die Kanzlei Busse & Partner)

Wie viel? Differiert je nach Gegenstandswert von mindestens 50.000 Euro

Betroffene? Händler von Täschnerwaren

Was? Verstoß gegen das Geschmacksmuster „Carrybag“

Sie sind praktisch und leicht und dürfen bei keinem Einkaufstrip fehlen: die Einkaufskörbe mit dem markanten Aluminiumrahmen. Groß herausgebracht hat sie die Firma Reisenthel, die sich – verständlicherweise - sowohl die Marke Carrybag, als auch das entsprechende Geschmacksmuster dafür schützen lassen hat.

Neben der üblichen Abgabe der Unterlassungserklärung fordert der Abmahner in seiner Abmahnung Auskunft über den Verletzungsumfang sowie Schadensersatz. Aufgrund der vorformulierten weiten Unterlassungserklärung und der hohen Kosten sollte unbedingt ein Rechtsanwalt im Abmahnfall konsultiert werden.

 

Wer? IDO Verband

Wie viel? 232,05 Euro

Betroffene? Ebay-Händler

Was? Werbung mit versichertem Versand

Und auch ein alter Bekannter darf in diesem Abmahnmonitor nicht fehlen. So tritt der IDO Verband immer wieder wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlenden Informationspflichten (z.B. Vertragstextspeicherung, Gewährleistungsrecht) in Erscheinung. Besonders auffällig wurden uns Abmahnungen zugeleitet, die die unzulässige Werbung mit einem versicherten Versand betrafen. Besonders ärgerlich, da die Abmahnungen nicht sein müssen. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass wieder verstärkt Vertragsstrafen geltend gemacht werden.