Seit längerem ist bekannt, dass die Nutzung der Musikbibliothek, die von Instagram zur Verfügung gestellt wird, mit Risiken verbunden ist. In der Regel galt es für Business-Accounts allerdings als einigermaßen sicher, die Musik zu verwenden, die Instagram für diese Art von Accounts zur Verfügung stellt. Immerhin ist hier die Auswahl aufgrund der kommerziellen Nutzung im Vergleich zu rein privaten Accounts beschränkt. Dass man sich damit in falscher Sicherheit wiegt, zeigen aktuelle urheberrechtliche Abmahnungen.

Schreiben des ROBA Music Verlags

Wie uns Rechtsanwältin Christin Gehder von der HB E-Commerce Rechtsanwaltsgesellschaft berichtet, kursieren aktuell Schreiben des ROBA Music Verlags, die sich dabei von der Kanzlei Mathé Law Firm vertreten lassen. Bei den ersten Schreiben handelt es sich um sogenannte Berechtigungsanfragen. Die Kanzlei macht darauf aufmerksam, dass das Musikstück „Pieces“ des Urhebers Christoph Stein („Avaion“) in einem Reel genutzt wurde. 

Dabei verweist die Kanzlei gleich freundlicherweise auf die AGB des Meta-Konzerns, in denen steht, dass die Nutzung der durch Instagram zur Verfügung gestellten Musik für gewerbliche und/oder nicht private Zwecke verboten ist, es sei denn, man hat sich die entsprechenden Lizenzen eingeholt. Danach kommt die Frage, ob man denn eine Lizenz habe. Das nicht mit Kosten verbundene Schreiben sollte aber auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. 

Rechtsanwältin Christin Gehder erklärt uns dazu: „Das Perfide ist, dass in diesen Anfragen erst einmal keine Schadensersatzforderungen enthalten sind. Da antwortet man dann erstmal unverblümt und freut sich über die freundliche Nachfrage. Die dicke Forderung kommt dann aber im nächsten Schritt, nachdem die Anwälte des Verlags schriftlich haben, dass man keine Lizenz hat.“

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Wenige Sekunden machen fast 3.000 Euro

Hat man auf die Berechtigungsfrage reagiert und erklärt, dass man keine Lizenz hat, kommt die dicke Rechnung: Für die oft nur wenige Sekunden dauernden Reels möchte der Rechteinhaber rund 2.800 Euro. Christin Gehder sieht an dem Schreiben aber nicht nur die Höhe des geforderten Betrags kritisch: „Was an dem Schreiben gleich negativ auffällt, ist, dass ritterlich auf eine Unterlassungserklärung verzichtet wird, wenn gezahlt wird. Das kann unter Umständen sogar missbräuchlich sein.“ 

Zur Erklärung: Mit einer Abmahnung soll ein rechtswidriges Verhalten durch die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus der Welt geräumt werden. Unterlassungsansprüche sind in der Regel untrennbar mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verknüpft. Dass hier bei einer Zahlung auf so eine Erklärung verzichtet wird, könnte den Hintergrund haben, dass so möglicherweise schneller gezahlt wird, ohne sich noch großartig um den Inhalt einer Unterlassungserklärung streiten zu müssen. Möglicherweise geht es hier tatsächlich eher ums Geld, als nachhaltig dafür zu sorgen, dass es nicht noch einmal zu einer Verletzung der Urheberrechte kommt.

Fazit: Finger weg von der Musikbibliothek?

Diese Abmahnungen zeigen wunderbar, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass man die durch Instagram zur Verfügung gestellte Musik risikofrei nutzen kann. Meta selbst scheint auch kein Interesse daran zu haben, seine Nutzer:innen vor juristischem Ärger zu schützen, sonst würden Musikstücke gar nicht erst für Business-Accounts angezeigt werden. Wer die Musik dennoch nutzt und ein solches Schreiben erhalten hat, sollte unbedingt eine Kanzlei für Urheberrecht aufsuchen.

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Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

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