In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Große Marken zu verkaufen, kann für Händler:innen einige Vorteile mit sich bringen. Immerhin hat die Kundschaft ein gewisses Vertrauen in bekannte Namen und ist oftmals gewillt, einen fairen Preis dafür zu zahlen. Auf der anderen Seite gibt es einige Marken, die Händler:innen viele Vorgaben machen, wo und wie ihre Produkte vertrieben werden dürfen. Gerade Mieles Vertriebsbeschränkungen sorgten in der Vergangenheit für Aufsehen unter Amazon-Händler:innen. 

Auch dieser Online-Händler erhielt eine Abmahnung, als er Miele-Produkte auf Amazon verkaufte. Doch nicht nur die Miele-Produkte sorgten für einen Abmahngrund, auch Zubehör, bei dem es sich um kein Markenprodukt handelt, bescherte dem Händler eine Abmahnung.

Kein Miele mehr auf Amazon

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Bereits im Januar hat Miele sich dazu entschlossen, keine Produkte mehr auf Amazon zu verkaufen (wir berichteten). Händler:innen, die dagegen verstoßen haben, wurden vom Unternehmen rigoros abgemahnt. Auch in diesem Fall bekam der Händler eine Abmahnung, weil er Miele-Produkte auf Amazon angeboten hatte. 

Solche Vertriebsbeschränkungen werden immer wieder von Händler:innen kritisiert, auch die deutschen Gerichte mussten sich mit deren Zulässigkeit schon befassen. Komplett verboten sind solche Beschränkungen allerdings nicht, sie müssen nur eine vernünftige Begründung haben und dürfen nicht willkürlich sein. Rechtsprechung, dass Mieles Vertriebsbeschränkung unzulässig ist, gibt es bisher keine. Händler:innen bleibt also nichts anderes übrig, als sich an die Vorgaben des Unternehmens zu halten. 

Verkauf von Zubehör

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Der Händler verkaufte hier allerdings nicht nur original Miele-Ware, sondern auch Zubehör, welches zwar mit Miele kompatibel, aber keine Miele-Markenware ist. Der Verkauf von Zubehör von anderen Marken ist dann erlaubt, wenn die Kundschaft nicht darüber getäuscht wird, dass es sich nicht um Originalware handelt. Wichtig ist dabei, dass die Original-Marke nur genutzt wird, um zu beschreiben, dass das Zubehör kompatibel mit bestimmten Produkten ist. Hier wurde die Marke allerdings ohne Kontext in den Titel des Produktes gesetzt. Da dadurch der gute Ruf der Marke ausgenutzt wird, ist ein solches Vorgehen nicht erlaubt. Eine weitere Abmahnfalle, in die der Händler getappt ist.