In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

 

Neben schönen Bildern und tollen Angeboten braucht jeder Online-Shop auch einige Rechtstexte. Denn ohne Widerrufsbelehrung, Impressum und Co. lässt eine Abmahnung nicht lange auf sich warten. Doch korrekte Rechtstexte zu erstellen, ist gar nicht so einfach. Impressum und Widerrufsbelehrungen bieten zahlreiche Abmahnfallen, wie dieser Shop zeigt. Abmahnvereine fanden hier sowohl bezüglich des Widerrufsrechts als auch im Impressum einen Abmahngrund. 

Widerrufsbelehrung im Fließtext? Besser nicht!

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Dass eine Widerrufsbelehrung alle wichtigen Informationen enthalten muss und nicht gegen die gesetzlich festgelegten Verbraucherschutzrechte verstoßen darf, dürfte mittlerweile bekannt sein. Doch auch die Gestaltung der Widerrufsbelehrung spielt eine große Rolle. Im Gesetz heißt es dazu schlicht, dass die Belehrung in klarer und verständlicher Weise erfolgen muss. In der Rechtsprechung haben sich dazu allerdings einige Grundsätze durchgesetzt. Unter anderem, dass die Widerrufsbelehrung in einer lesbaren Schriftgröße dargestellt sein muss (BGH Urteil, 01. Dez. 2010 - VIII ZR 82/10). Doch nicht nur die Schriftgröße ist ein entscheidender Faktor in Sachen Lesbarkeit, auch die Gliederung des Textes spielt eine Rolle, wie der BGH in der gleichen Entscheidung festlegte. Das Fehlen von jeglichen Absätzen und Zwischenüberschriften ist für die durchschnittlichen Verbraucher:innen nicht transparent und deutlich genug. Das sorgte dafür, dass dieser Shop eine Abmahnung erhalten hat, auch wenn alle wichtigen Informationen in der Widerrufsbelehrung vorhanden sind. 

Fehlende Informationen im Impressum

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Das Impressum sieht im Gegensatz zur Widerrufsbelehrung übersichtlich aus. Dafür fehlen hier allerdings wichtige Informationen. Zum einen fehlt das zuständige Registergericht und ein anklickbarer Link zur Online-Streitbeilegung. 

Die Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes legen fest, dass im Impressum die Angabe des Handelsregisters inklusive Registernummer und des zuständigen Registergerichts vorhanden sein müssen. Diese Angaben fehlen hier. 

Hinzu kommt der fehlende Link zur Online-Streitbeilegung. Der europäische Gesetzgeber wollte so Verbraucher:innen eine Möglichkeit geben, kostengünstige Rechtshilfe zu erhalten. Befeuert wurden damit allerdings die Abmahnvereine. Fehlt der Link komplett, so wie hier, oder ist er zwar vorhanden, aber nicht anklickbar, bietet das einen Grund zur Abmahnung. Das wurde unserem Online-Händler zum Verhängnis. Das Impressum ist zudem nicht auf dem neusten Stand. Hier ist noch die Rede von Telemediengesetz (TMG), dieses wurde allerdings vom Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst. Um Fehler zu vermeiden, kann die Angabe des Gesetzes auch einfach weggelassen werden. 

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Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.