Erst ein Jahr ist Temu in Deutschland aktiv, doch in dieser kurzen Zeit hat es der Billig-Marktplatz geschafft, den hiesigen Online-Handel spürbar aufzumischen – beigetragen haben dazu nicht nur die angepriesenen Schnäppchenpreise, sondern auch extrem aggressives Marketing. 

Allerdings reißt auch der stete Strom an Kritik nicht ab: In dessen Zentrum stehen etwa Aspekte wie der Verkauf minderwertiger und potenziell gefährlicher Produkte oder etwa Probleme bei der Rückgabe. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht viel Nachholbedarf und hat die Plattform nun abgemahnt.

Kunden sollen vor Temus Geschäftspraktiken geschützt werden

Expertinnen und Experten des vzbv beanstanden im Rahmen der Abmahnung eine ganze Reihe verschiedener Aspekte der Verkaufsplattform: angefangen bei der Optik bzw. Darstellung der Website über Klima-Versprechen bis hin zu Informationen über Anbieter oder Bewertungen.

„In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden“, kommentiert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

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Diese Aspekte bemängeln die Verbraucherschützer konkret

Bei den monierten Faktoren werden die Verbraucherschützerinnen und -schützer des vzbv auch ganz konkret. Die entsprechende Auflistung der Vorwürfe umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Temu präsentiert Rabatte, die zum Teil bei 70 Prozent liegen. Spezifische Informationen zu Referenzpreisen gebe es allerdings nicht.
  • Kundinnen und Kunden können laut den Aussagen von Temu den CO2-Fußabdruck ihrer Bestellung verringern, wenn sie sich die Wunschprodukte in eine Abholstelle statt nach Hause liefern lassen. Allerdings haben die Waren bereits lange Transportwege hinter sich.
  • Temu nutze spezielle Designs, um Kundinnen und Kunden zu manipulieren. Darunter fallen etwa Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ oder „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“. – Solche „Dark Patterns“ werden im Rahmen des Digital Services Act reguliert und sind in der EU seit dem 17. Februar 2024 verboten.
  • Nur unzureichend sei laut vzbv außerdem die Information für Kundinnen und Kunden, wie Temu die Echtheit der präsentierten Produktbewertungen sicherstellt. Solche Angaben seien jedoch für die Anbieter verpflichtend.
  • Ebenfalls unzureichend seien die Informationen zur Identität der jeweiligen Anbieter.

Auf Temu könnte auch eine Klage zukommen

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband weiter schreibt, habe man auf die Abmahnung bereits eine Reaktion von Whaleco Technology Limited, der Plattform hinter Temu, erhalten. Allerdings habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben. Aus diesem Grund lote die Verbraucherorganisation nun weitere Schritte ab und werde „als Nächstes über eine Klage gegen Temu entscheiden“.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com