Frankreichs Datenschutzbehörde (Cnil) hat hohe Millionenstrafen gegen die beiden US-Konzerne Google und Facebook verhängt. Grund dafür sind offenbar Verstöße gegen die geltenden Cookie-Regeln: Google und Facebook haben nach Ansicht der Datenschützer dafür gesorgt, dass Nutzer Cookies nicht so leicht ablehnen wie akzeptieren können, berichtet die FAZ.

„Cookies akzeptieren“, um sie abzulehnen

Demnach sollen zwei Töchter von Google nun zusammen 150 Millionen Euro Strafe zahlen, Facebook hat eine Strafe in Höhe von 60 Millionen Euro erhalten. Es handele sich um die höchste Strafe, die die Cnil jemals verhängt hat, heißt es weiter. 

Die Cnil erklärte, dass Cookies auf google.fr, youtube.com und facebook.com mit nur einem Klick akzeptiert werden können. Um Cookies abzulehnen, seien dagegen mehrere Klicks notwendig. Besonders Facebook tut sich hier offenbar als kreativ hervor: Bei dem sozialen Netzwerk müsse zunächst auf eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Cookies akzeptieren“ geklickt werden, um die Cookies ablehnen zu können – nach Ansicht der Datenschützer eindeutig missverständlich und ein Verstoß gegen die Einwilligungsfreiheit und damit gegen französisches Recht.

Nach drei Monaten wird es nochmal teurer

Die beiden Plattformbetreiber reagierten unterschiedlich auf die Entscheidung der Datenschützer: Während Google zusicherte, sich seiner Verantwortung gegenüber dem Vertrauen der Menschen bewusst zu sein und weitere Veränderungen durchzuführen, erklärte die Facebook-Mutter Meta, dass man die Entscheidung der Cnil prüfen werde. Die eigenen Cookie-Einstellungen gäben den Nutzern nach Ansicht des Konzerns mehr Kontrolle über ihre Daten.

Google und Facebook haben nun drei Monate Zeit, die Prozesse anzupassen. Können sie die Frist nicht halten, wird es nochmal teuer: Mit jedem Tag Verspätung müssten die Konzerne 100.000 Euro Strafe zahlen. 

Cookie-Einholung auch in Deutschland streng geregelt

Auch in Deutschland sind die Regeln zum Umgang mit Cookies klar geregelt: Erst zum 1. Dezember wurden die Regelungen des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) überarbeitet und damit das Einholen der Einwilligung für die Nutzung von Cookies neu reglementiert. Demnach müssen Nutzer zu der Cookie-Setzung „auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen“ einwilligen.