Wer? Sachse Vertriebs GbR (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 326,31 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
In letzter Zeit mahnt Rechtsanwalt Sandhage vermehrt Anbieter von Kosmetikartikeln ab. Besonders betroffen sind Händler, die Bodylotions anbieten. Dabei vertritt er die Sachse Vertriebs GbR. Wie immer werden Händler abgemahnt, die auf Ebay handeln. Dabei werden eigentlich immer wieder die gleichen zwei Wettbewerbsverstöße moniert:
Fehlender oder nicht-klickbarer OS-Link: Diesen Link müssen Händler bei den rechtlichen Informationen einfügen. Damit der Link auch klickbar wird, muss mit einem html-Code gearbeitet werden.
So geht es: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter diesem Link.
Fehler in der Widerrufsbelehrung: Hier geht es meistens um widersprüchliche Fristen. Händler können Widersprüche vermeiden, indem sie die Widerrufsfristen wirklich nur in der Widerrufsbelehrung verwenden und nicht noch einmal an anderer Stelle aufgreifen.
Weitere Abmahnungen
Ido jagd fehlende Grundpreisangabe
Wer? Ido-Verband
Wie viel? 226,20 Euro
Betroffene? Anbieter von Bastelartikeln, Strickware, Gartenartikeln
Bereits vor ein paar Wochen berichtete der Händlerbund darüber, dass es der Ido besonders auf Anbieter von Handmade-Produkten abgesehen hat. Abgemahnt wird dabei die fehlende Grundpreisangabe. Diese Angabe muss stets in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis aufzufinden sein. Diese Abmahnwelle ist offenbar noch lange nicht vorbei. Online-Händler sollten daher dringend ihre Angebote checken und die Angabe notfalls nachholen.
Fareds mahnt Ebay-Händler ab
Wer? u.a.: Harald Durstewitz (durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 480,12 Euro
Betroffene? Ebay-Händler
Wie auch Rechtsanwalt Sandhage mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft vor allem Ebay-Händler im Namen unterschiedlicher Unternehmen ab. Interessanterweise werden auch hier immer entweder der OS-Link oder Fehler in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.
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Antworten
LT. Dr. Fechner ( Rechtsausschuss SPD) wird der IDO nicht zu den eingetragenen Vereinen mit Abmahnlizenz gehören und die Einnahmen verlieren.
Oder bin ich falsch.
Eine Antwort vom Bund ist noch offen, lt . OLG Urteil werden Abmahnungen wegen "Rechtsverstöße n" die zu keinem Vorteil des Beklagten führen gekippt. Also bisherige Abmahnungen anfechten?
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Antwort der Redaktion
Hallo Yolanda,
uns ist bezüglich des Idos tatsächlich nichts bekannt. Aktuell sieht es eher so aus, als würde dieser die Anforderungen (Mindestmitglie der 75; besteht seit mindestens einem Jahr) erfüllen. Wir werden das ganze natürlich weiter beobachten.
An den bis zum neuen Gesetz ausgesprochenen Abmahnungen ändert sich allerdings nichts. Diese werden nach dem jetzt UWG in der jetzigen Form beurteilt.
Bei den Abmahnanwälten gehen wir erst einmal davon aus, dass sie versuchen werden, so zu argumentieren, dass sie Geld für eine Abmahnung bekommen werden. leider ist das Gesetz sehr schwammig formuliert und gibt viel Spielraum für Interpretation.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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