Über zwanzig verschiedene Varianten gibt es von der berühmten Knabberei in den USA. Cheetos, die populären Käsesnacks aus den Vereinigten Staaten sind hierzulande jedoch nur in speziellen USA-Shops zu bekommen. Möglicherweise ist die schon seit Jahren abmahnende Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG aus Köln Grund dafür, dass die Deutschen bisher nicht flächendeckend in den Genuss der Knabberei kommen dürfen. Die Snacks haben ein Problem: Ihr Name Cheeto soll im Widerspruch zur deutschen Marke Chito stehen. Spezialitäten-Shops müssen um ihr Cheeto-Sortiment fürchten, denn die Abmahnerin behauptet den Verstoß gegen ihre Marke Chito. Auch aktuell soll wieder eine Abmahnung aufgetaucht sein, wie die Kanzlei Plutte berichtet.
Cheetos gehören zum US-Amerikaner wie Hamburger und Coca Cola
Gibt man in der Google-Suche das Wort Chitos ein, wird von Google sofort nach einem Schreibfehler gefragt. „Meintest du: Cheetos” will Google helfen. Aber nein. Tatsächlich soll es neben den echten-US-amerikanischen Cheetos auch deutsche Chitos geben. Jedenfalls hat sich die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG aus Köln hierfür schon 1980 eine Marke eintragen lassen. Und neben Chitos kann es in Deutschland eben keine Cheetos mehr geben.
Die beiden Wörter Cheetos und Chitos seien sich so ähnlich, dass sie für einen Laien sowohl von der Schreibweise als auch vom Klang zur Verwechslung führen können. Da kann selbst Google mal verwirrt sein. Die deutschen Chitos sind unter anderem für Käsegebäck und Kräcker als Marke eingetragen. Die US-amerikanischen Cheetos hingegen sind zwar auch in Deutschland als Marke eingetragen, jedoch nur für vereinzelte Warenklassen, die das Knabbergebäck nicht direkt umfassen. Auch bei weiteren Eintrageversuchen in das Markenregister scheiterte unter anderem die H. Bahlsens Keksfabrik bislang in Deutschland.
Sogar vor ein deutsches Gericht ging es im Rechtsstreit schon. Darauf verweist die Abmahnerin in ihrer Abmahnung (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 31. März 2016, Aktenzeichen 315 O 14/16). In Hamburg waren die Richter überzeugt, dass Cheetos wegen eines Markenverstoßes in Deutschland nicht länger vertrieben werden können.
Shop-Betreiber aufgepasst!
Fraglich ist zwar, ob für die deutschen Chitos Markenschutz besteht, denn unter dem Begriff ist hierzulande kein Knabbersnack bekannt. Nichtsdestotrotz stehen über 2000 Euro auf dem Spiel, wenn einen Händler von US-amerikanischen Cheetos eine Abmahnung erwischt. Allen Händlern, die beispielsweise USA-Produkte verkaufen, ist zunächst vom Verkauf von Cheetos abzuraten. Dies gilt auch für die Verwendung des Wortes in Meta-Daten oder als Kategorie-Bezeichnung im Shop.
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Antwort der Redaktion
Hallo,
wie im Text steht, werden wegen dem Verkauf oftmals Händler abgemahnt. Dass die Chips dort verfügbar sind, kann also einfach daran liegen, dass gegen den Vertrieb dort noch nicht vorgegangen wurde. Es kann auch sein, dass der Shop eine Lizenz vom Markeninhaber erworben hat.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Es sind einfach die besten Chips und auf Intersnack Produkte werden wir nun aus Trotz verzichten.
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Mal eine Frage: wie kommt es dass wir weiterhin Ch**tos auf Amazon kaufen können.
Ich verstehe dass die meisten Verkäufer im Ausland sitzen d.h. USA, NL und sogar Australien. Dennoch ist das alles hier in DE über Amazon erhältlich. Handeln diese Unternehmen rechtswidrig?
Bzw. kann man Cheetos einfach online in De verkaufen ohne Rechtsfolgen?
VG
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Antwort der Redaktion:
Hallo Alex,
leider haben wir keine Auskunft darüber, ob die Verkäufer eine markenrechtlich e Lizenz erworben haben, oder ob sie die Waren ungeachtet des Markenschutzes verkaufen.
Aus der Tatsache, dass es Händler gibt, die die Produkte verkaufen, lässt sich nicht ableiten, dass der Verkauf grundsätzlich unproblematisch möglich ist.
Viele Grüße und alle Gute
die Redaktion
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Hallo Danny,
da stimmen wir dir zu, wir würden auch gerne ein paar Cheetos naschen... ;)
Viele Grüße
Die Redaktion
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Allerdings habe ich die Cheetos auch mal in einem Balkan oder POlnisch-Laden gesehen in der scharfen Version allerdings nur ein einziges Exemplar und dann nie wieder
vielleicht besser so. Vor allem die scharfen schmecken anfang gut doch dann gar nicht mehr und einem wird schlecht. Zudem enthält es Mononatriumglut amat. Nur sehr wenige deutsche Firmen setzen dies in ihren Chips heutzutage noch ein.
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Ich nehme an es handelt sich um die Name Chio.
intersnack.de/.../chio
Chito ist ein Besteck marke.
yesstyle.com/.../...
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Antwort der Redaktion
Hallo Martina,
ganz genau, es gibt keine Snack namens Chito oder Cheeto in Deutschland. Deswegen haben wir über den Markenstreit berichtet, denn die amerikanische Knabberei darf genau deswegen nicht auf den deutschen Markt kommen. Nichtsdestotrot z hat sich die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG eine Marke eintragen lassen. Verkauft wird aber kein Produkt namens Chitos oder Cheetos.
Beste Grüße
die Redaktion
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besten Dank für das aufmerksame Lesen. Da hat sich im Eifer des Gefechts tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Wir haben das Wort nun korrigiert.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Leider wird auch in der Veröffentlichun g auf der Seite von RA Putte von InterNETsnack berichtet. Die Marke wird aber von der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG gealten, siehe: register.dpma.de/.../DE
Intersnack ist in Deutschland bekannt durch die Marken Chio Chips, Pom-Bär, ültje und funny-frisch.
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