Wer? Plogoo UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz: Es erlegt Unternehmern, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen an Verbraucher abgeben, im Wesentlichen zwei Pflichten auf. Zum einen besteht eine Lizenzierungspflicht. Verpackungen müssen bei einem der dualen Systeme beteiligt, sprich lizenziert werden. Der Unternehmer kann frei auswählen, bei welchem dualen System er sich beteiligen möchte. Zum anderen besteht aber auch noch eine Registrierungspflicht. Inverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich bei LUCID registrieren. LUCID ist eine öffentliche Datenbank. Sie ermöglicht es, nachzuvollziehen, wer seiner Pflicht nachkommt, und wer eben nicht. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, riskiert neben Bußgeldern auch Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.
Weitere Abmahnungen
Information zum Gewährleistungsrecht
Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern treffen den Unternehmer umfangreiche Pflichten, die er sonst nicht hat. So muss er den Verbraucher laut § 312d BGB und Art. 246a § 1 EGBGB über „das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren” informieren. Das Fehlen dieses Hinweises wird gern und häufig abgemahnt. Daher lohnt es sich, noch einmal nachzuschauen, ob man die gesetzlichen Pflichten erfüllt.
Bewerbung als Sparlampe
Wer? Lauterer Wettbewerb e. V.
Wie viel? 220,15 Euro
Betroffene? Händler von Lampen
Du sollst nicht lügen! – Dieser einfache Grundsatz herrscht auch im Wettbewerbsrecht. Bei der Werbung darf zwar gern übertrieben werden; allerdings muss dies alles noch im Rahmen der wahren Tatsachen sein. Wer beispielsweise eine Lampe als Sparlampe bewirbt, darf dies eben nur, wenn die betreffende Lampe auch tatsächlich erheblich weniger Strom verbraucht als das Durchschnittsprodukt.
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