Verzicht auf Informationen zur Herstellergarantie
Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Händler werden nicht selten wegen der pauschalen Werbung mit einer Garantie abgemahnt. Das liegt daran, dass bei der Garantie auch stets die Bedingungen, die Laufzeit, sowie der Garantiegeber zu nennen ist.
Aktuell mahnt der IDO-Verband allerdings auch wegen dem Verschweigen der Herstellergarantie ab. Ganz konkret geht es darum, dass der Händler ein Produkt verkauft ohne dabei über die bestehende Garantieleistung des Herstellers zu informieren. Nach Art. 246a § 1 Absatz 1 Nr. 9 EGBGB ist der Verbraucher aber „gegebenenfalls [über] das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien” zu informieren.
Das Verschweigen der Herstellergarantie stellt somit einen Wettbewerbsverstoß dar. Welche Informationspflichten den Online-Händler bezüglich der Garantien sonst noch betreffen, steht auf diesem Hinweisblatt des Händlerbundes.
Weitere Abmahnungen
Fehlende Widerrufsbelehrung
Wer? GR-0518/19-DD Konzera GbR (durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker)
Wie viel? 1.822,96 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen
Sicherlich können Unternehmern bei der Widerrufsbelehrung abmahnfähige Fehler unterlaufen – auf sie zu verzichten ist aber auch keine gute Strategie: Wer als Unternehmer Waren an einen Verbraucher verkauft und für den VErtragsschluss Fernkommunikationsmittel nutzt, muss den Verbraucher über seine Rechte informieren. Dazu gehört auch die Belehrung über das Bestehen des Widerrufsrecht, sowie das Zurverfügungstellen eines Musterwiderrufsformulars.
Blinde Fußballliebe
Wer? 1. FC Union Berlin e. V. (durch von appen|jens)
Wie viel? 1.531,90 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Fußball ist der beliebteste Sport in Deutschland. Entsprechend gibt es natürlich viele Fanartikel zu den unterschiedlichen Mannschaften. Wer solche Fanartikel, wie zum Beispiel T-Shirts mit den Namen von Fußballvereinen, verkauft, sollte aber wissen, dass die Namen der Fußballvereine in den meisten Fällen auch eingetragene Marken sind. Einfach so Logos und Namen zu verwenden, um Produkte zu verkaufen, ist daher ohne eine entsprechende Nutzungslizenz häufig nicht möglich.
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unser Meinung nach liegt hier kein Widerspruch vor: Zum einen muss der Kunde über die Herstellergaran tie informiert werden und zum zweiten ist gesetzlich vorgeschrieben, wie diese Informationspfl icht zu erfüllen ist. Das pauschale bewerben mit Aussagen, wie "Zwei Jahre Garantie" ohne weitere Informationen sind für den Kunden nicht informativ genug, denn er kann so nicht erkennen, auf was sich die Garantie genau bezieht.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Es ergibt keinen sinn mehr, das beste ist den online verkauf einzustellen, den so hoch ist der Gewinn nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
B.Willingshofer
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Die Mafia darf "Gesetze" immer zu ihrem Gunsten auslegen.
Was für eine Rechtsprechung zu Gunsten von legalisierten Betrügern haben?
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