Abmahnungen sind im Online-Handel ein gängiges Mittel, um sicherzustellen, dass alle Wettbewerber auf dem Markt die gleichen Chancen haben. Für einige Anwälte haben sich solche juristischen Schritte jedoch als Goldgrube erwiesen. – Mit fadem Beigeschmack – denn sie suchen gezielt nach Fehlern und Unstimmigkeiten und strapazieren dabei die Grenzen des Rechts. Einer dieser Abmahn-Anwälte wurde nun verurteilt.
(Bildquelle Gericht: Waage: BrAt82 via Shutterstock)
Anfang 2014 erfasste eine enorme Welle von Abmahnungen deutsche Online-Händler (wir berichteten). Federführend war die US-amerikanische Firma Order Online USA Inc., die selbst Web-Shops wie restpostenverzeichnis.info oder usaproductsshop.com betrieb. In Zusammenarbeit mit der deutschen Rechtskanzlei Bode & Partner wurde viele hundert Händler abgemahnt.
Im Fokus der Abmahnungen standen zumeist die Informationspflichten der Anbieter (wie zum Beispiel die wesentlichen Merkmale der angebotenen Produkte). Auch Verstöße gegen die „Button-Lösung“ wurden beanstandet. Zusammen mit der Abmahnung erreichte die betroffenen Händler stets auch eine Unterlassungserklärung, zu deren Unterzeichnung die Unternehmer aufgefordert wurden.
Betrug und Untreue: Zwei Jahre auf Bewährung für Abmahnungen
Doch das rechtliche Vorgehen der Kanzlei gegen die Online-Händler wurde selbst zur Anzeige gebracht: Das Amtsgericht Hamburg befasste sich vor einigen Wochen mit dem Fall der massenweisen Abmahnungen und urteilte nun gegen Torsten Riebe, einen der Anwälte von „Bode & Partner“. Wie auf ratgeberrecht.eu zu lesen, wurde der Angeklagte wegen Untreue in 47 Fällen und Betrugs in 57 Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil bereits rechtskräftig.
Im Urteil ist zu lesen: „Es wird festgestellt, dass der Angeklagte aus den Untreuetaten Geldbeträge in Höhe von insgesamt 183.689,38 EUR erlangt hat“. – Ein lukratives (und hinaus illegales) Geschäft mit seriellen Abmahnungen, das den Angeklagten nun seinen Titel als Anwalt gekostet haben dürfte. Denn zumindest findet sich unter „Torsten Riebe“ kein Eintrag mehr im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.
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Der fliegender Gerichtsstand ermöglicht den Abmahner, das Gericht zu wählen. Die IHK rät, fristgerecht zu zahlen. Es kann noch viel teuerer werden.
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Gesetzlich möglich:
- Streitwertfestl egung im Ermessen des Abmahners,
- fliegender Gerichtsstand - der Abmahner legt das Gericht fest
- die IHK kennt dies und empfiehlt, fristgerecht zu zahlen. Es kann noch viel teuerer werden
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aber warum geht es nicht gleich weiter??
müssten sich doch in Deutschland mindestens 5 - 10 weitere finden, die viele tausende damit "verdienen"
Genau meine Meinung!! Warum kann der Anwalt nicht außenvor bleiben und e-bay erst zur Richtigkeit ertmahnen ohne daß die vielen kleinen Händler gleich in die Knie gezwungen werden
Ja, stimmt: der Ursprung des Problems ist wie so oft von ganz oben sprich der deutschen Gesetzgebung zu suchen! Keine Kosten bei der ersten Abmahnung - keine Massenabmahner
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Anstatt gleich drauf zu hauen und damit Geld zu machen sollte eigentlich jeder erst mal die Chance bekommen zum kostenloser Ausbesserung seiner Fehler. Was ist schon dabei, wenn es formliche Fehler gibt, solange der KUNDE letztendlich mit dem VERKÄUFER zufrieden war. Da braucht sich letztendlich doch auch kein DRITTER einzumischen. Ansonsten kann ja auch der Kunde eine Unzufriedenheit zur Anzeige bringen, und dass ja dann mit Recht wenn er sich nicht anderweitig mit dem Verkäufer einigen kann. Aber diese Tour gehört untersagt.
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Aber ohne Gerichtsverhand lung oder weitere Anhörung kann man bei einer Abmahnung wegen kleinsten Formfehlern zu hohen Geld-Strafen "verknackt" werden.
Ein solches "Rechtssystem" öffnet Schmarotzern wie diesen Tür und Tor!
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