Vor dem Landgericht Lübeck ging es um ein umgekipptes mobiles Verkehrsschild und die Frage nach der Haftung für den dadurch entstandenen Schaden an einem Auto.

Mobile Straßenschilder haben so ihre Tücken: Sowieso tauchen sie meist dann auf, wenn das Auto gerade für eine längere Zeit abgestellt und nicht weiter beobachtet wurde, und dann fallen sie manchmal auch noch um – womöglich mit Konsequenzen für Lack und Karosserie. So geschah es in dem Fall, der kürzlich vor dem Landgericht Lübeck verhandelt worden ist (Urteil v. 28.6.2023, Az. 9 O 40/22). Hier ging es um die Frage, ob die Stadt oder das Straßenbauunternehmen für den Schaden am Fahrzeug aufkommen muss.

Straßenschild auf der Motorhaube

Die Fahrerin hatte ihr Fahrzeug kurz vor Ostern auf einem Parkstreifen in Lübeck geparkt. Das Straßenbauunternehmen stellte dann am Gründonnerstag ein mobiles Verkehrsschild auf dem Gehweg auf. Am folgenden Montag wurde es stürmisch, der starke Wind wehte das Verkehrsschild um. Es trifft die Motorhaube des Fahrzeugs.

Offensichtlich sei das Schild nicht ausreichend gesichert gewesen, meint nun die Fahrerin. Die Stadt hätte es täglich, oder zumindest alle zwei Tage auf seine Stabilität hin überprüfen müssen.

Landgericht Lübeck: Stadt und Straßenbauunternehmen haften nicht

Das Gericht befragte dazu Zeugen und holte auch das Gutachten eines Sachverständigen ein. Ergebnis: Weder die Stadt noch das Straßenbauunternehmen müssten Schadensersatz zahlen, da keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten festgestellt werden konnte. Laut dem Sachverständigen sei das Schild durch mehrere Fußplatten ausreichend gesichert gewesen, und es habe auch kräftigem Wind mit 8 Windstärken, wie er am Tag des Unfalles vorlag, standhalten können. Das Gericht sah sich zudem durch die Schilderung eines Zeugen überzeugt, der darlegte, dass es in der betreffenden Straße häufig zu Vandalismus und abgetretenen Briefkästen komme.

Dass das Schild angekettet oder gar fest im Boden hätte verankert werden müssen, das sei laut Gericht ebenso wenig erforderlich wie eine tägliche Kontrolle des Verkehrsschildes. Eine wöchentliche, wie sie geschehen sei, reichte während der Feiertage aus.