Ein Grund für die Verzögerung in der Gesetzgebung rund um Cannabis ist eine Diskussion im Verkehrsausschuss.

Dass es mit dem legalen Cannabis-Konsum diesen Sommer eher nichts mehr wird, ist klar. Ein Grund dafür ist eine aktuelle Diskussion im Verkehrsausschuss. Es geht konkret darum, ob der THC-Grenzwert für das Autofahren nach oben gesetzt werden soll. Aber: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Schleppende Abstimmung

Es geht mal wieder wie in einer Seifenoper zu. Eigentlich sollte der Entwurf zur Entkriminalisierung von Cannabis noch vor der Sommerpause vorliegen, aber irgendwie scheint das Vorhaben schon wieder zu stocken. Diesmal scheint man die Schuld für das Stocken im FDP-geführten Bundesverkehrsministerium unter Holger Wissing finden zu können.

Dieser hat nämlich eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ermitteln und untersuchen soll, ob man den THC-Grenzwert, ab dem man sich nicht mehr hinter das Steuer setzen darf, hoch setzen soll – oder eben nicht.

Das etwas Wirre daran ist: Eigentlich gibt es bereits das notwendige Grundwissen zur Beantwortung der Frage. Erst kürzlich wurde laut einem Bericht der LTO auf Initiative der Linken eine Delegationsanhörung im Verkehrsausschuss abgehalten. Hier äußerten sich Personen mit Expertise im Verkehrssektor. Danach waren sich die Vertreter der Ampelfraktion einig und sprachen sich einhellig für die Erhöhung der Grenzwerte aus.

Dennoch scheint es so, als würde Wissing auf seinen Arbeitskreis bestehen. Das bremst das Gesetzesvorhaben zur Cannabislegalisierung allerdings aus, denn das Bundesverkehrsministerium soll nun einmal einen entsprechenden Vorschlag zu den Grenzwerten im Rahmen des Legalisierungsvorhabend beisteuern. 

Mehr zum Thema:

Zur aktuellen Rechtslage

Aktuell ist es so, dass der Grenzwert für THC sehr niedrig ist. Konkret liegt er bei 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum (ng/ml). In der Praxis bedeutet das folgendes: Wer am Samstag kifft und Montag in eine Verkehrskontrolle gerät, muss damit rechnen, dass er belangt wird. Belangt bedeutet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro, Fahrverbot und Punkte. Auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis muss gerechnet werden. Und das obwohl der Rausch schon längst nicht mehr da ist.

Experten und Expertinnen fordern daher schon lange eine Anhebung des Grenzwertes.

Das hier was passieren muss, ist also klar. Umso wirrer erscheint es, dass das Verkehrsministerium auf den Arbeitskreis zu bestehen scheint, um das zu ermitteln, was schon längst klar ist.

Die SPD und die Linke sind jedenfalls für eine Erhöhung des Grenzwertes auf 3ng. Auch Wissings Parteifreund und Verkehrspolitiker Jürgen Lenders spricht sich für eine Erhöhung aus. Er bezeichnete die aktuelle Grenze de facto als Null-Grenzwert. Während die Afd immerhin zu einer kleinen Erhöhung des Grenzwertes bereit ist, hält die Union dagegen. Berauschende Mittel hätten im Straßenverkehr nichts zu suchen. Ob die Union in diesem Zuge auch gegen die Promillegrenze bei Alkohol ist oder Alkohol generell nicht als Rauschmittel einstuft – tja. Es bleibt spannend.