Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtline wurden unter anderem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern neu gefasst. Maßgeblich hatte dies auch Einfluss auf den Rückversand von Waren nach einem Widerruf. Welche Rechte und Pflichten den Logistikbereich in Zusammenhang mit dem Widerruf treffen, soll nachfolgend veranschaulicht werden.

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Die Form des Widerrufs

Der Widerruf eines Verbrauchers erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, aus der der Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht. Der Widerruf des Verbrauchers ist beispielsweise möglich durch Brief, Fax, E-Mail, Zusendung des ausgefüllten Muster-Widerrufsformulars, Telefon-Anruf. Alternativ kann eine entsprechende andere eindeutige Erklärung, aus der der Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht, abgesendet werden. In jedem Fall kommt es darauf an, dass die Erklärung für den Händler eindeutig ist.

In der Praxis werden Kunden jedoch diese Form der Widerrufserklärung kaum wählen. Grund ist, dass die Ware ohnehin an den Händler zurückgesendet werden muss. Warum also nicht beides (Rücksendung und Widerruf) miteinander verbinden? Bis zum 12.06.2014 war dies auch problemlos möglich. Der Verbraucher konnte seinen Widerruf schlicht und ergreifend durch die Rücksendung der Waren erklären. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware an den Unternehmer ist für die Ausübung des Widerrufsrechts aber seither nicht mehr ausreichend. Wie bereits erwähnt muss der Widerruf des Verbrauchers durch eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen, aus der der Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen muss.

Folglich bedeutet dies: Eine kommentarlose Rücksendung ist für den Logistiker gerade nicht eindeutig zuordenbar. Sie kann beispielsweise auch eine Rücksendung im Rahmen eines Gewährleistungsfalles sein. In der Praxis wird die Logistik meist aus dem Servicegedanken heraus kulant mit solchen Rücksendungen umgehen. Streng genommen müssen die kommentarlosen Rücksendungen jedoch nicht mehr als Widerrufserklärung gewertet werden.

Auch die Verweigerung der Annahme ist nicht hinreichend eindeutig als Widerrufserklärung zu erkennen. Kommen Waren zurück, deren Annahme verweigert wurde, kann darin nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung kein Widerruf gesehen werden.

Die Logistik muss also genau geschult werden, welche Voraussetzungen zur Ausübung eines Widerrufs erforderlich sind.

Die Frist des Widerrufs

Konnte die Rücksendung ins Logisikzentrum eindeutig als Widerruf gewertet werden, muss als nächstes geprüft werden, ob der Widerruf noch rechtzeitig erfolgt ist. Besonders kleinere Online-Shops können es sich nicht leisten, verspätete Widerrufe der Kunden noch zu akzeptieren.

Beim Verkauf von Waren beginnt die Widerrufsfrist

  • sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat
  • wenn der Verbraucher mehrere Waren bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher die letzte Ware erhalten hat
  • wenn die Ware in mehreren Teilsendungen (z.B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, sobald der Verbraucher die letzte Teilsendung erhalten hat
  • wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Zeitschriftenabonnement) gerichtet ist, sobald der Verbraucher die erste Ware erhalten hat

Das Widerrufsrecht endet grundsätzlich 14 Tage nach dem Beginn der Widerrufsfrist.

Beispiel: Der Verbraucher erhält am Dienstag, dem 1. September 2015 seinen bestellten Artikel. Die Widerrufsfrist beginnt am Mittwoch, dem 2. September 2015. Die Widerrufsfrist endet mit Ablauf des 15. September 2015.

Spätestens am 15. September muss der Kunde also einen Widerruf in der entsprechenden Form (s.o.) erklären. Für die Widerrufserklärung reicht es aus, wenn der Verbraucher sie rechtzeitig absendet. Legt der Verbraucher beispielsweise ein ausgefülltes Widerrufsformular der Sendung bei, reicht die rechtzeitige Absendung des Paketes aus, um die Widerrufsfrist zu wahren. Auf den Eingang im Logistikzentrum kommt es nicht an. Bevor man den Kunden mit einem verspäteten Widerruf konfrontiert, muss geprüft werden, ob die Sendung rechtzeitig auf den Weg gebracht wurde.

Auch bei der Widerrufsfrist hat das Gesetz strenge Vorgaben gemacht, die der Kunde einhalten muss. Entscheidet man sich als Händler für einen kundenfreundlichere Variante und nimmt den Widerruf trotzdem an, spricht nichts dagegen. Streng genommen muss die verspätete Rücksendung (samt Widerrufserklärung) jedoch nicht mehr akzeptiert werden.