Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren wegen beschädigter Sendungen soll nun verpflichtend werden.

Der große Sprung ist mit den aktuell geplanten Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. Es ist eher eine Art Mini-Novelle, die an zwei Punkten ansetzt: Zum einen sollen Paketdienste bei Kundenbeschwerden wegen Transportschäden mehr in die Pflicht genommen werden, zum anderen soll die Grundlage für die Portoerhöhung bei der Deutschen Post gemessen an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst werden.

Verpflichtende Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren

Grundsätzlich können Streitigkeiten wegen beschädigter oder verloren gegangener Sendungen vor der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur geklärt werden. Die Teilnahme ist für die Paketdienstleister aber freiwillig, was sich auch an den Zahlen zeigt. So berichtet der Spiegel, dass im vergangenen Jahr 1365 Schlichtungsanträge durch Verbraucher eigereciht wurden. Allein 600 davon scheiterten, weil der Dienstleister einfach nicht mitmachen wollte. In immerhin 500 Fällen konnten sich die Parteien einigen; 110 wurden zurückgenommen. Heise.de weiß auch, wer möglicherweise für die 600 gescheiterten Verfahren verantwortlich sein könnte: Während Hermes freiwillig an den Schlichtungsverfahren mitwirkt, verweigert sich ausgerechnet der Marktführer Deutsche Post.

Damit soll nun aber Schluss sein: Die Teilnahme an den Schlichtungsverfahren soll künftig für die Paketdienstleister verpflichtend sein. 

Änderung bei Portoerhöhung

Mittlerweile haben zwei Gerichte festgestellt, dass die letzten Portoerhöhungen rechtswidrig waren. In den letzten Jahren wurde das Porto für Briefsendungen stark angehoben. Damit konnte die Deutsche Post ihren Dienst DHL quersubventionieren. Berechnungsgrundlage für das Porto war der Vergleich mit Postunternehmen in anderen EU-Staaten. Diese Berechnungsgrundlage ist aber nicht vom Postgesetz gedeckt. Nun soll die Grundlage so geändert werden, dass die Bundesnetzagentur einen Spielraum für die Portoerhöhung berechnen soll, an dem sich die Deutsche Post orientiert. 

Große Novelle später

Die Mini-Novelle muss nun noch durch den Bundestag und Bundesrat, soll aber spätestens im März umgesetzt sein. Die große Postgesetz-Novelle hingegen wurde in die nächste Legislaturperiode verschoben.