Andreas Scheuer musste sich in Sachen Maut einer Anhörung im Bundestag stellen.

Wurde Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von Eventim angeboten, den Vertrag über das Betreiben der Mautstationen erst nach dem erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu unterschreiben? Das ist im Streit um das Maut-Desaster die Gretchenfrage, die es zu klären gibt. Eine Anhörung in der Nacht vom 1. zum 2. Oktober im Bundestag sollte eigentlich Klarheit bringen. Am Ende stellt sich allerdings die Frage: Wer lügt?

Frage der Verantwortlichkeit

Als Eventim vor einem Jahr die Höhe der Ansprüche gegen den Staat wegen des geplatzten Maut-Vertrages auf eine Viertelmilliarde Euro berechnete, stellte sich direkt die Frage nach der Verantwortlichkeit, denn: Ein Vertreter der Bietergemeinschaft bezeugt, dass dem Minister bei einem Treffen angeboten wurde, mit der Unterzeichnung des Vertrages noch zu warten, bis der EuGH sein Urteil zur Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Maut gefällt hat. Scheuer allerdings bestreitet die Existenz nun zum wiederholten Mal. Auch Dr. Gerhard Schulz, der ehemalige Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, konnte sich an keinen Aufschub erinnern. 

Schulenberg, Vorstandsvorsitzender der CTS Eventim hingegen erklärte laut Pressemitteilung des Bundestages, dass Scheuer der Ansicht war, die Pkw-Maut sei zum einen eindeutig europarechtskonform, zum anderen käme ein Start der Maut im Wahljahr 2021 nicht in Frage. 

Foul durch Scheuer?

Die Kündigung des Vertrages nach dem EuGH-Urteil wurde allerdings nicht nur mit eben diesem begründet: Als Begründung führte die Bundesregierung eine Schlechtleistung durch die Mautbetreiber an. Scheuer hab außerdem an, dass es nach dem EuGH-Urteil keine Möglichkeit gegeben habe, die Mautpläne irgendwie umzusetzen, weswegen der Vertrag gekündigt werden musste. 

Ein Vertreter der Bietergemeinschaft bezeichnet dies als „klares Foulspiel“, denn die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt sei sehr gut gewesen. Vor der Kündigung sei nie Kritik geäußert wurden. „Von einem fairen Umgang unter Geschäftspartnern war das Vorgehen weit entfernt“, bestätigte Klaus-Peter Schulenberg, Vorstandsvorsitzender der CTS Eventim. Er gab außerdem an, dass man auch nach dem EuGH-Urteil eine Lösung hätte finden können.