Die Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung müssten noch einmal kritisch überdacht werden. Speziell die Probleme im Lieferverkehr bleiben auch durch die Novelle bestehen, so die Kritik des Landesverbands Bayerischer Spediteure.

Die Ende April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) weist noch einiges an Nachbesserungsbedarf auf. Besonders mit Blick auf die Park- und Haltezonen für den Lieferverkehr bedarf es nach Ansicht des Landesverbands Bayerischer Spediteure (LBS) einer kritischen Überarbeitung. Der Umgang mit den innerstädtischen Haltezonen ist laut den Branchenvertretern „alles andere als ausgegoren“, so bei Logistra zu lesen.

Zwar sei es erfreulich, dass Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder nun mit einem eigens dafür geschaffenen Symbol kennzeichnet werden können, so die LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann. Aber: „Damit lösen sich aber nicht die Konflikte, denen Lkw und Transporter bei der Anlieferung und Abholung von Waren ausgesetzt sind“. Wenn Lieferfahrzeuge auf solchen ausgewiesenen Flächen halten, riskieren sie hohe Strafen und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot.

Aussetzung der StVO-Sanktionen für den Lieferverkehr

Vor allem mit Blick auf die aktuelle Coronakrise und das dadurch gestiegene Paketaufkommen weist der LBS darauf hin, wie wichtig es ist, entsprechend mehr Verkehrsraum für die Lieferfahrzeuge bereitzustellen. „Dass Fahrzeuge in zweiter Reihe mit eingeschaltetem Warnblinker anhalten müssen, hat nichts mit der Bequemlichkeit der Fahrer zu tun. Es fehlt einfach vorne und hinten an angemessenen Stellflächen für die Zeit des Be- und Entladens“, so Sabine Lehmann weiter.

Deswegen fordert der Landesverband nun auch eine dringende Aktualisierung der innerstädtischen Parkraumkonzepte. Solange es noch immer an ausreichend legalem Halteraum für den Lieferverkehr fehlt, müssen außerdem die StVO-Sanktionen gegen den Lieferverkehr ausgesetzt werden, so der LBS. Das Bundesverkehrsministerium müsse die StVO-Novelle also noch einmal kritisch überdenken und anpassen.