In der aktuellen Ausnahmesituation wird es keine Paketzustellung an Sonntagen geben. So urteilte jetzt ein Gericht.

Um das aktuell hohe Arbeitsaufkommen bei der Paketzustellung bewältigen zu können, spielt die DHL derzeit mit dem Gedanken, punktuell Sonntagsarbeit einzuführen. Diese Idee hatten auch mehrere private Paketdienste und beantragten eine Ausnahmeregelung für die Ostertage beim Landesamt für Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wegen des erhöhten Paketaufkommens und des hohen Krankenstands aufgrund der Coronakrise wollten die Unternehmen „eine Ausnahme des im Arbeitszeitgesetz geregelten Beschäftigungsverbots für Sonn- und Feiertage erwirken“ und über die Osterfeiertage weiterhin Pakete zustellen, wie die FAZ schreibt. Dabei beriefen sie sich auf das „öffentliche Interesse“. Das Gericht sah dies allerdings anders und urteilte gegen die Zustellung an Sonn-und Feiertagen.

Gericht sieht keine Versorgungskrise

Die Argumentation der Paketdienste reichte den Richtern allerdings nicht, trotz der aktuellen Ausnahmesituation rund um die Corona-Pandemie gäbe es keine Versorgungskrise, „die die Paketzustellung zur Sicherung der Versorgung von Haushalten dringend nötig machen würde“. Das Argument für eine „bloße frühere Belieferung mit Waren für die betroffenen Gruppen“ sei nicht ausreichend.

Des Weiteren konnten die Antragsteller das Gericht nicht überzeugen, dass ohne eine entsprechende Ausnahmeregelung „schwere und unzumutbare Nachteile für sie eintreten könnten“, wie die FAZ weiter schreibt. Die Paketdienste können gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Eine direkte Wirkung für andere und nicht an der Entscheidung beteiligte Paketdienste, entfaltet das Urteil aber nicht. So könnte in Zukunft dennoch in einzelnen Regionen oder ganzen Bundesländern die Erlaubnis einer Sonntagszustellung erteilt werden.