Der Vorwurf, hiesige Zustellfirmen würden ihre Mitarbeiter mit Niedriglöhnen abspeisen, ist nicht neu. Ein ausländischer Fahrer wehrt sich jetzt dagegen und hat gegen die Deutsche Post Klage eingereicht.

Alle Jahre wieder kommt vor dem besinnlichen Weihnachtsfest die stressige Vorweihnachtszeit. Auch in diesem Jahr werden bei der Geschenkejagd Logistiker wie DHL, Hermes und Co. wieder an ihre Grenzen stoßen. Besonders auf die Zusteller kommt jetzt die heiße Phase des Jahres zu. Die Kritik, dass Paketboten für diese Arbeit nicht gerecht entlohnt werden, ist nicht neu. Jetzt wehrt sich ein ausländischer Fahrer dagegen und verklagt die Deutsche Post. Wie der Stern mit Verweis auf die Süddeutsche Zeitung schreibt, ist der Tscheche bei einem ausländischen Subunternehmen der Deutschen Post angestellt, verteilt aber hierzulande die Briefe und Pakete. Dafür soll er monatlich ein Grundgehalt von 550 Euro bekommen und liegt damit weit unter dem deutschen Mindestlohn.

Vor dem Amtsgericht Bonn hat er nun Klage gegen die Deutsche Post eingereicht und will sich sein fehlendes Gehalt von 8302,50 Euro einklagen, dass ihm seiner Meinung nach noch für seine Tätigkeit im Zeitraum Oktober 2015 bis August 2016 zusteht.

Gesetzeslücke bei Subunternehmen

Bislang wurden Logistikfirmen nicht für die Niedriglöhne ihrer Subunternehmen mit Sitz im Ausland belangt, da der in Deutschland festgesetzte Mindestlohn für sie nicht gilt. Dass alle Regelungen eingehalten werden, ließe sich die Deutsche Post auch nach Vertragsabschluss mit den jeweiligen Subunternehmen bestätigen. Die Anwälte von Jiri Novák sollen dahin gehend jetzt eine Gesetzeslücke entdeckt haben, welche auch die Firmen selbst, und nicht nur die dazugehörigen Subunternehmen, bei zu niedrigen Löhnen zahlen lässt.

Signalwirkung für gesamte Branche

Sollte die Klage vor Gericht Erfolg haben, könnte das eine ganze Branche in Aufruhr versetzen. Aktuell gelten die Arbeitsverhältnisse und der dafür gezahlte Lohn von Paket-Zustellern als, milde gesagt, unfair. Thomas Liebel, stellvertretender Bundesvorsitzender der Zoll-Gewerkschaft, geht sogar so weit, von "mafiös angelegten Strukturen" zu sprechen. Es bleibt spannend, wie das Bonner Gericht in diesem Fall entscheiden wird. Für den 41-jährigen Tschechen hat die Klage bereits eine negative Konsequenz nach sich gezogen: Er wurde bereits im November vergangenen Jahres von seinem Chef freigestellt.

Auf Anfrage vom Logistik Watchblog zu dem aktuellen Vorfall äußerste sich die Deutsche Post folgendermaßen: „In Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat sowie der Gewerkschaft Verdi setzt die Deutsche Post DHL Group neben eigenem Personal auch Servicepartner für die Erbringung von Dienstleistungen ein, so z. B. bei der Briefkastenleerung oder bei Beförderungsfahrten zwischen unseren Brief- und Paketzentren. Wir nutzen den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt und setzen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen auch Unternehmer aus benachbarten Ländern ein, z. B. bei grenzüberschreitenden Transporten. Wenn wir Servicepartner beauftragen, stellen wir auch im Sinne unseres Qualitätsversprechens hohe Anforderungen an diese und verpflichten diese bereits bei der Ausschreibung zur Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, wie der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie explizit auch der Beachtung des Mindestlohngesetzes. Dies lassen wir uns bei Vertragsabschluss durch den jeweiligen Auftragnehmer schriftlich bestätigen. Werden uns Verstöße gegen geltende Gesetze bekannt, haben wir das Recht, das Vertragsverhältnis zu beenden und machen davon auch Gebrauch.

Wir können bestätigen, dass derzeit ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bonn verhandelt wird, dessen Gegenstand die Zahlung des Mindestlohns an einen bei einer externen Firma beschäftigten Fahrer ist.“ Weitere Angaben will man zu dem laufenden Verfahren allerdings nicht machen.