Jetzt noch schnell den passenden Großformat-Fernseher für das Fußball-Großereignis shoppen? Darauf hoffen MediaMarkt und Saturn und wollen den Konsum vor der anstehenden Heim-WM nun mit einer Aktion noch einmal kräftig ankurbeln. 

An diesem Wochenende soll die Mehrwertsteuer auf mehrere Produkte entfallen – sowohl in den stationären Filialen, online und in der App. In den Märkten findet die Aktion am 7. und 8. Juni 2024 – bzw. an verkaufsoffenen Sonntagen auch am 9. Juni – statt. Online soll sie bereits am 6. Juni um 20 Uhr starten und bis 10. Juni, 8:59 Uhr laufen, heißt es in der entsprechenden Ankündigung. App-Nutzer:innen wird außerdem ein exklusiver Pre-Sale in Aussicht gestellt.

Keine Mehrwertsteuer – gilt nur für Aktionsprodukte

Allerdings wird die Mehrwertsteuer lediglich bei bestimmten Aktionsartikeln gestrichen. Diese seien gekennzeichnet und sollen aus verschiedenen Kategorien stammen – neben 75-Zoll-TVs sind das etwa Spielekonsolen oder eine Küchenmaschine.

Schon seit Mitte Mai läuft zudem eine Brand-Kampagne der beiden Elektrofachmärkte, die die Kundschaft vom Fußball-Hype mit MediaMarktSaturn überzeugen will. 

Auch Sicht von Handelsexpert:innen könnte die Fußball-EM insgesamt zu einem gesteigerten Konsumverhalten beitragen. Für den Handel wird mit Mehrumsätzen von rund 3,8 Milliarden Euro gerechnet.

Mehrwertsteuersenkung birgt rechtliche Stolperfallen

Dieser Marketingtrick ist jedoch nicht neu, sondern wird schon seit Jahren über viele Branchen hinweg genutzt. Allerdings birgt die Aktion immer wieder die Gefahr von rechtlichen Auseinandersetzungen. So fand sich bereits ein bekanntes Möbelhaus vor dem Bundesgerichtshof wieder, weil das Versprechen, „19 Prozent Mehrwertsteuer geschenkt auf Möbel, Küchen und Matratzen plus 5 Prozent Extrarabatt“, nicht für das gesamte Sortiment galt. Bestimmte Formulierungen, um eine künstliche Verknappung vorzugeben, sind ebenfalls nicht zulässig. Dazu zählt „Nur solange der Vorrat reicht“. Grund dafür ist, dass auf diese Weise zusätzlicher Druck auf die Kundschaft ausgeübt wird.

Unternehmen, die eine ähnliche Aktion durchführen wollen, sollten verinnerlichen, dass ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht bedeutet, dass von einem Verkaufspreis 19 Prozent Rabatt abgezogen werden können. Rein rechnerisch sind es weniger, was auch im Check-out abgebildet werden muss. Der komplette Verkaufspreis inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer muss für den richtigen Mehrwehrsteuerabzug also durch 1,19 dividiert werden. 

Was Shops rund um das EM-Marketing noch beachten sollten, haben wir im Beitrag EM-Marketing: Das müssen Shops beachten zusammengefasst.

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