Mit einer Länge von mehr als 25 Metern sind Lang-Lkw bzw. Gigaliner auf der Straße kaum zu übersehen. Bereits seit fünf Jahren sind die langen Lastwagen auf ausgewählten deutschen Straßen unterwegs. Zum 01. Januar 2017 wird sich das ändern – die Lang-Lkw dürfen zum neuen Jahr regulär und dauerhaft auf geeigneten Strecken fahren.

„Der Lang-LKW ist praxistauglich.“

Der Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde bereits im November 2016 veröffentlicht und zieht nach fünf Jahren Testphase eine positive Bilanz. Für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sind das gute Neuigkeiten – bereits zur Tagung des Güterverkehr- und Logistikverbandes BGL erklärt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), dass das Ministerium die Verordnung für einen Regelbetrieb der Lang-Lkw fertiggestellt habe.

Nun wurde die Änderungsverordnung, die den Teststatus für drei von fünf Lang-Lkw zum 01. Januar 2017 aufhebt, im Bundesanzeiger veröffentlicht. „Die Lang-Lkw sind fünf Jahre im Feldversuch getestet worden - mit positivem Befund. Der Lang-Lkw ist praxistauglich. Er ist sicher, spart Sprit und führt weder zu Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-Lkw ersetzen drei herkömmliche Lkw. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen. Wir werden den Lang-Lkw zum Jahreswechsel dauerhaft auf den dafür geeigneten Strecken zulassen. Das ist gut für die Umwelt und gut für den Logistikstandort Deutschland“, so Dobrindt.

Die zentralen Ergebnisse des Abschlussberichtes sind folgende:

  • Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw
  • Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 und 25 Prozent
  • Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
  • Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

Letzteres Argument wird jedoch vor allem von „Allianz pro Schiene“ angezweifelt. Lang-Lkw-Gegner Allianz pro Schiene beruft sich dabei auf eine Studie der Technischen Hochschule Wildau und der Technischen Universität Berlin. Laut Studienautoren würden durch die Einsparungen etwa 7,6 Prozent  des Schienengüterverkehrs auf die Straße gebracht. Das entspräche etwa 7.000 zusätzlichen Lkw-Fahrten auf Deutschlands Straßen täglich.

Rheinland-Pfalz und Saarland machen den Weg frei für Lang-Lkw

Was bedeuten die Änderungen nun genau? Die Lang-Lkw dürfen generell nur auf einem sogenannten „Positivnetz“ fahren. Dieses besteht aus 11.600 Straßenkilometern, über zwei Drittel (70 Prozent) sind davon Autobahnen. Problematisch ist jedoch, dass sich nicht alle Bundesländer an dem jetzt endenden Feldversuch beteiligt haben. Als jüngstes teilnehmendes Land hat Brandenburg im Rahmen der 6. Änderungs-Verordnung erstmals Strecken angemeldet. Die Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen nahmen vollständig am Feldversuch teil. Bremen hat seit der zweiten Änderungs-Verordnung sein Autobahnnetz freigegeben. Und auch Mecklenburg-Vorpommern sowie Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt haben mit einigen Ausnahmen und Sonderregelungen an dem Versuch teilgenommen. Bislang nicht dabei sind Berlin, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Doch es gibt Annäherungsversuche. Wie Medien berichten, will das Saarland den Weg für die Fahrt von Lang-Lkw frei machen. „Wir wollen noch im ersten Quartal 2017 Strecken für den Regelbetrieb nach Berlin melden“, teilte Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Verkehrsministerin betonte, es habe keine Blockade des Saarlands gegeben: „Das hatte aber vor allem geografische Gründe, weil Rheinland-Pfalz nicht am Versuch teilgenommen hatte, also gar keine Lang-Lkw bei uns ankommen konnten.“ Rheinland-Pfalz haben zudem beim Bund inzwischen mehrere Routen angemeldet. Die Lastwagen sollen auf begrenzten Routen, insbesondere bei Werkverkehren, eingesetzt werden dürfen.

Sonderregelungen für zwei Lang-Lkw-Arten

Insgesamt wurden bisher fünf unterschiedliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge getestet. Der Standardbetrieb wurde jedoch nur für drei davon genehmigt. Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug) bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern sowie Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern werden weiterhin getestet. Typ 1 sogar noch die nächsten sieben Jahre lang.

Typen Lang-Lkw
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