Dass Paketboten nicht klingeln, sondern die Sendung in Paketshop oder Packstation umleiten oder diese einfach abstellten, sorgt nicht selten für Unmut bei Empfängern. Für bestimmte Fälle macht die Deutsche Post DHL Group (DPDHL) dies nun zur Regel.

Wer über ein DHL-Kundenkonto verfügt und dort die Erlaubnis erteilt hat, dass Sendungen an einem bestimmten Abstellort – etwa auf der Terrasse, in der Garage oder im Garten – abgelegt werden dürfen, wird den Zusteller künftig kaum noch zu Gesicht bekommen. Dieser darf Pakete künftig nämlich einfach abstellen, ohne zu klingeln.

Wer einen solchen Wunsch- bzw. Ablageort angegeben hat, habe ein entsprechendes Rundschreiben der DPDHL erhalten, das auf die neue Zustellpraxis hinweist: „Künftig stellen wir ein für Sie bestimmtes Paket direkt an Ihrem Ablageort zu – ohne den Versuch der persönlichen Zustellung an der Haustür. Vor der Ablage wird demnach nicht mehr bei Ihnen geklingelt, was für Sie einen ungestörten und zügigen Empfang Ihrer Sendung bedeutet“, zitiert das Portal Paketda aus der Mitteilung.

Haustürzustellung kann aktiviert werden

Wird eine Sendung am Wunschort ablegt, erhält der Empfänger weiterhin eine Benachrichtigungskarte bzw. eine E-Mail. Wer aber weiterhin wünscht, dass der Paketbote dennoch an der Haustür läutet, könne dies im DHL-Konto aktivieren. Kunden ohne DHL-Registrierung können dafür noch bis Mitte Juni ein Online-Formular verwenden.    

Die Neuerung spare Paketboten vor allem Zeit und dem Konzern damit Kosten. In der Praxis seien allerdings regelmäßig Sendungen auch ohne Klingeln abgestellt worden, heißt es in verschiedenen Medienberichten. Rechtens war das allerdings noch nicht. DHL hatte die dafür notwendigen Änderungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im November 2020 vorgenommen, ab 1. Juli tritt die Neuerung für den sogenannten Ablagevertrag nun in Kraft.