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Laut Gesetz gilt die Wohnungstür in Mehrfamilienhäu sern als "Haustür".
Die gemeinsame Haustür, das gemeinsame Gartentörchen etc zählen nicht zum individuellen Hausstand des Empfängers. Die erste verschließbare Tür ist damit die Wohnungstür.
Wenn ein Onlineshop nichts anderes kennzeichnet als "Lieferung per DHL", kann der Empfänger davon ausgehen, dass die Ware bis zu seiner Wohnungstür geliefert wird, sofern er in einem Mehrparteienhau s wohnt. Oder eben bis zur Haustür, wenn er ein ganzes Haus bewohnt.
Dass die DHL-BotInnen das bisweilen anders auszulegen versuchen, ist zwar verständlich, aber eben nicht rechtskonform.
@Fjörn: Dein Gartentor ist nicht der erste Zugang zu deinem Haus sondern der Zugang zu deinem Grundstück und somit nicht relevant. Wenn dann noch ein Schild mit "Vorsicht Hund" am Gartentor hängt und außen keine Klingel ist darf man auch nicht darauf bestehen das der Zusteller trotzdem das Grundstück betritt....muss er dann auch nicht denn der Empfänger weist ja sogar noch auf den Hund (und somit auf eine evtl. Gefahr) hin... ;)
Um es mal zu klären:
DHL muss bis zur Wohnungstür liefern, das kommt noch davon das DHL ja mal ein staatliches Unternehmen war (ehemals in der Deutsche Post integriert)!
Sprich, DHL-Zusteller müssen bis zur Wohnungstür laufen und können nicht einfach an der Haustür warten. So auch die exakte Aussage der DHL-Zentrale in Bonn.
Problematisch ist es wenn weder an der Türklingel noch sonstirgendwo steht auf welcher Etage, etc. der Empfänger wohnt (DSGVO-Wahn lässt grüßen) oder der Empfänger an der Türsprecheinric htung keine klaren Angaben macht wohin der Zusteller muss. In diesem Fall gilt eine "angemessene" Wartezeit an der Haustür (abhängig natürlich von der Größe des Gebäudes).
Für andere Paketdienstleis ter wie UPS, DPD, GLS, HERMES, TNT, etc. gilt die erste verschliebare Tür von der Empfängeradress e. Und die Empfängeradress e ist nicht die Gartentür sondern das Gebäude!
@Günter - Die "Wohnungstür" ist die Haustür. Mit dem Zugang bzw. der Zugangstür zu einem Treppenhaus (von dem es auch mehr als einen geben kann) haben Mieter oder Besitzer einer Wohnung nix zu tun. Sonst wäre mein Gartentor, nur weil es der erste Zugang zu meinem Haus ist, auch die Haustür.
Haustür - NICHT Wohnungstür !
Wir bezahlen ja dafür, dass der Paketbote das Paket an die Haustür bringt. Von daher kann ich gut verstehen, dass der Kunde stinksauer war, auch wenn ich seine Mittel nicht gutheißen kann. Von mir bekommen Kunden den Tipp solche Aktionen zu dokumentieren, am besten mit Zeugen und uns zu übergeben, damit wir reklamieren können. Wir als Versender konnten dadurch schon mindestens in einem Fall das Problem nachhaltig beseitigen. Der neue Zusteller in dem Bezirk weiß warum sein Vorgänger gegangen wurde.
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Die gemeinsame Haustür, das gemeinsame Gartentörchen etc zählen nicht zum individuellen Hausstand des Empfängers. Die erste verschließbare Tür ist damit die Wohnungstür.
Wenn ein Onlineshop nichts anderes kennzeichnet als "Lieferung per DHL", kann der Empfänger davon ausgehen, dass die Ware bis zu seiner Wohnungstür geliefert wird, sofern er in einem Mehrparteienhau s wohnt. Oder eben bis zur Haustür, wenn er ein ganzes Haus bewohnt.
Dass die DHL-BotInnen das bisweilen anders auszulegen versuchen, ist zwar verständlich, aber eben nicht rechtskonform.
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DHL muss bis zur Wohnungstür liefern, das kommt noch davon das DHL ja mal ein staatliches Unternehmen war (ehemals in der Deutsche Post integriert)!
Sprich, DHL-Zusteller müssen bis zur Wohnungstür laufen und können nicht einfach an der Haustür warten. So auch die exakte Aussage der DHL-Zentrale in Bonn.
Problematisch ist es wenn weder an der Türklingel noch sonstirgendwo steht auf welcher Etage, etc. der Empfänger wohnt (DSGVO-Wahn lässt grüßen) oder der Empfänger an der Türsprecheinric htung keine klaren Angaben macht wohin der Zusteller muss. In diesem Fall gilt eine "angemessene" Wartezeit an der Haustür (abhängig natürlich von der Größe des Gebäudes).
Für andere Paketdienstleis ter wie UPS, DPD, GLS, HERMES, TNT, etc. gilt die erste verschliebare Tür von der Empfängeradress e. Und die Empfängeradress e ist nicht die Gartentür sondern das Gebäude!
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