Obwohl es geographisch in Europa liegt, gehört Norwegen als westlichstes Land Skandinaviens nicht zur Europäischen Union. Für viele Händler und Exporteure wirft das Fragen auf, welche Besonderheiten beim Versand und Verkauf in das Königreich Norwegen gelten.

Auch wenn Norwegen selbst einem Beitritt in die Europäische Union nicht abgeneigt ist und in der Vergangenheit bisher schon vier Beitrittsversuche unternommen hat, ist Norwegen bisher noch kein EU-Land geworden. Norwegen ist jedoch Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und damit Drittstaat. Was hat das für einen Einfluss auf die Versendung von Waren nach Norwegen?

Zollinformationen und Einfuhrbestimmungen 

Ähnlich wie bei einem Versand in die Schweiz gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Verzollung. Auch bei einem Versand nach Norwegen müssen behördliche Bestimmungen eingehalten werden. Für den Versand nach Norwegen ist eine Zollinhaltserklärung (CN 23 für Pakete und CN 22 für Päckchen) auszufüllen und der Sendung beizulegen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zum Versand in die Schweiz.

Wie in jedem Land auch wird es kritisch bei der Einfuhr von lebenden Tieren, Fleisch, Chemikalien und Waffen. Hier macht auch Norwegen keine Ausnahme. Hinzu kommen weitere Besonderheiten: Bedingt zur Einfuhr zugelassene Gegenstände sind speziell für Norwegen beispielsweise Honig, Kakao und Kakao-Erzeugnisse, Parfum-, Kosmetik- oder Toilettenerzeugnisse mit Alkohol. Alle Schuhe müssen mit dem Namen des Ursprungslandes und des Herstellers oder mit dem Namen/der Marke des Importeurs gekennzeichnet sein. Für Schuhe aus Taiwan ist eine Einfuhrlizenz erforderlich. Bei der Einfuhr gewöhnlicher alkoholischer Getränke ist eine Genehmigung der norwegischen Direktion zur Verhinderung von Alkohol- und Drogenproblemen vorzulegen. Das "Norwegian Medicinal Depot" ist als einzige Einrichtung befugt, pharmazeutische Produkte zu importieren.

Im Falle zu kommerziellen Zwecken eingeführter Sendungen ist unbedingt eine Handelsrechnung in doppelter Ausfertigung beizufügen. In bestimmten Fällen ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich, etwa wenn die Sendung Waren für kommerzielle Zwecke enthält, deren Gesamtwert 1.000 Euro überschreitet. Der Ausführer ist verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an den Transportdienstleister über das Zoll-Onlinetool Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) oder direkt als ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem) bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden.

Sendungen im Wert von weniger als 200 norwegischen Kronen sind zwar abgabenfrei. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für alkoholische Getränke, Tabakwaren und Versandhandelsartikel.

Informationen der Transporteure

Setzen Sie sich vor einem Versand mit den verschiedenen Angeboten der Transportdienstleister auseinander. Viele Transportunternehmen regeln den Versand ins Nicht-EU-Ausland besonders. Neben den zollrechtlichen Bestimmungen haben die Transporteure meist weitere eigene Vorschriften, dir vor einer Beförderung zu studieren sind. So verlangt DHL beispielsweise, dass das Bestimmungsland bei der Adressierung in Großbuchstaben in deutsch und einer weiteren Sprache angegeben werden soll.

Achtung: Denken Sie daran, dass Teile Norwegens nicht ohne Weiteres erreichbar sind (z.B. Inseln) und hier höhere Kosten anfallen können.

Unternehmer, die nach Norwegen versenden wollen, sollten sich bei den Außenhandelskammern sowie bei den Industrie- und Handelskammern vor Ort informieren, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt werden dürfen. Die etwaigen Folgen fallen dem Absender zur Last, etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen, Lagerkosten, Rücksendungsentgelte).