Zweite-Reihe-Parken ade? Ein neues Verkehrsschild soll Platz für Zustellfahrzeuge machen.

Damit sich die Be- und Entladesituation für den Lieferverkehr verbessert, könnte schon bald ein neues Verkehrszeichen für Ladezonen auf den deutschen Straßen zu sehen sein. Der Bundesrat stimmte jetzt einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu. Damit wurde die Rechtsgrundlage für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung und die Einführung des neuen Schildes geschaffen. Die Bundesregierung hatte die Einführung des Verkehrsschildes 230 bereits im vergangenen Jahr angekündigt.

„Lieferzonen sind derzeit unklar geregelt und werden oft fehlgenutzt. Das neue Verkehrszeichen ‚Ladezone‘ enthält nun ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand. Ausnahmen sollen lediglich für Be- und Entladevorgänge gelten“, erläutert Marten Bosselmann, Vorsitzender des Verbands für Paket- und Expresslogistik BPEX (ehemals BIEK).


Verkehr soll mit Ladezonenschild flüssiger laufen

Der Paketverband, der große Zustellfirmen wie Hermes, DPD oder GLS vertritt, hatte das Verkehrsschild bereits seit Jahren gefordert. Man freue sich auf die kommende Regelung, heißt es in einer aktuellen Verbandsmitteilung. „Der einzige Wermutstropfen ist, dass das Verkehrszeichen nicht ausschließlich die gewerbliche, sondern auch die private Nutzung zulässt“, so Boselmann. 

Eine Simulation des Verbands mit echten Verkehrs- und Paketdaten für eine typische Straße mit Wohnhäusern und Gewerbe in Bonn ergab, dass der Verkehr flüssiger lief. Die Anzahl der ungewollten Halte für andere Verkehrsteilnehmende als Paketdienste sei in dem Versuch um 70 Prozent zurückgegangen. Dies trage auch zu weniger Emissionen und Lärm bei.  

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Kommunen müssen Verkehrsschild beantragen

Kommunen, die das Verkehrsschild nutzen wollen, müssen dies nun selbst anordnen oder den Erlass entsprechender Anordnungen z. B. beim Landkreis, beantragen, so der BPEX. „Dabei können sie insbesondere auf den Umweltschutz oder die geordnete städtebauliche Entwicklung als Regelungszweck Bezug nehmen – z. B. die Vermeidung vom Zweite-Reihe-Parken“, erläutert der Verband. 

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