Alles wird digitalisiert, warum also nicht auch die Parkscheibe? Aber ist das überhaupt legal?

Digitale Parkscheiben gibt es im Netz jede Menge zu kaufen. Doch der Discounter Aldi unterbietet die zahlreichen Angebote noch einmal preislich und nimmt eine digitale Parkuhr für knapp 20 Euro in sein Sortiment. Wir haben uns das Gerät angeschaut.

Aldi unterbietet Konkurrenz

Es gibt ein paar Dinge, die in keinem Auto fehlen dürfen; und dazu gehört auch die Parkscheibe, denn in vielen Innenstädten oder auf Supermarktparkplätzen muss man aufgrund von Parkplatzmangel und einem starken Verkehrsaufkommen mit seinem Fahrzeug binnen kürzester Zeit wieder verschwinden. Otto Normalverbraucher hat hierfür die bekannte blaue Parkscheibe, entweder aus Kunststoff oder Pappe, im Auto parat.

Doch die Technik holt auch hier auf und immer mehr Unternehmen strömen mit digitalen Lösungen auf den Markt. Zwischen 25 und 40 Euro bewegt sich der Preis für die meisten Geräte, die die Gefahr eines Knöllchens minimieren sollen. Der Discounter Aldi unterbietet das und bietet seit Kurzem online und stationär eine digitale Parkscheibe der Marke Rollei für 19,99 Euro an. 

Rollei Elektronische Parkscheibe, Screenshot aus dem ALDI Online-Shop vom 07.03.2024
Rollei Elektronische Parkscheibe, Screenshot aus dem ALDI Online-Shop vom 07.03.2024

Ein eingebauter Vibrationssensor reagiert bei diesem Modell automatisch auf jeden Halt von mehr als einer Minute und stellt entsprechend die Ankunftszeit auf die nächsten vollen 15 oder 30 Minuten ein, bis das Auto weiterfährt. Somit hat man beim Parken automatisch immer eine scharf gestellte Parkscheibe im Auto und Bußgelder wegen vergessener Parkscheiben sind nicht mehr möglich. Jedoch kann diese Digitalisierung anfällig für Missbrauch sein und deshalb ist nicht jedes Modell legal.

Achtung: Elektronische Parkscheibe nicht ohne Weiteres erlaubt

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn man sich diese neue Errungenschaft der Technik nicht wieder madig reden lassen müsste. Die elektronische Parkscheibe muss gewisse Anforderungen erfüllen, damit sie legal zum Einsatz kommen darf. Unter anderem muss die Uhr beim Abstellen des Autos stoppen und darf natürlich nicht weiterlaufen. Andernfalls wäre ein Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer nie möglich und damit die Nutzung eines solchen Gerätes ein Missbrauch. Das darf man im Übrigen auch mit der analogen Variante nicht.

Um hier keinen Wildwuchs zu dulden, verlangt das Gesetz eine behördliche Genehmigung. Um diese zu erhalten, muss das Gerät beispielsweise das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen abbilden (siehe Screenshot). Personen, die solch eine digitale Parkscheibe kaufen wollen, sollten jedoch primär auf das Zulassungszeichen achten. Dieses befindet sich auf der rechten unteren Ecke des Geräts und besteht aus dem Zeichen E1 in einem Kreis, gefolgt von einer Prüfziffer von zehn Zeichen.

Wichtiger Tipp: Man sollte das Batteriewechseln nicht vergessen, denn eine ausgeschaltete elektronische Parkscheibe wird gewertet, als wäre überhaupt keine vorhanden.

Gerichtsprozess: Knöllchen trotz digitaler Parkscheibe

Dass diese Möglichkeit der Parkzeitüberwachung noch nicht bei allen Mitarbeitenden des Ordnungsamtes angekommen ist, zeigt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen. In der Kleinstadt Bünde parkte ein Herr mit einer der besagten digitalen Parkscheiben und bekam trotzdem ein Knöllchen, wie das Westfalen-Blatt berichtete. Weil es sich um ein zugelassenes Modell handelte, bezahlte er das Bußgeld nicht. Schließlich stimmte ihm der Richter im Ordnungsmittelverfahren zu.

Das ist bei der Nutzung einer elektronischen Parkscheibe zu beachten:

  • Nur zugelassene elektronische Parkscheiben sind erlaubt.
  • Die elektronische Parkscheibe wird gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht. 
  • Auf Privatparkplätzen können elektronische Parkscheiben ggf. nicht anerkannt werden.
  • Im Ausland kann es abweichende Regelungen geben.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com