Eine Fahrt auf der Autobahn verwandelte sich für ein Ehepaar in eine unerwartete Gefahr, als herabfallende Teile ihr Auto beschädigten.

Die Verteilung der Mithaftung bei einem Verkehrsunfall ist ein hochkomplexes Thema und für viele Menschen nahezu unverständlich. Hinzu kommen Beweisfragen, die sich besonders bei einem Ereignis wie einem Verkehrsunfall, der in Sekundenbruchteilen ablaufen kann, später nur schwer rekonstruieren lassen. Daher sei es umso wichtiger, Gefahren vorzubeugen, rät das Landgericht Lübeck. Kann man den Nachweis erbringen, dass der eigene Pkw durch herabfallenden Schrott eines vorausfahrenden Lkw beschädigt wurde, hat man einen Anspruch auf Schadensersatz (Urteil vom 19.12.2023, Az.: 10 O 38/23).

Aussage gegen Aussage beim Verkehrsunfall

Die schwierige Frage der Schuldverteilung und Mithaftung stand auch im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, bei dem ein Pkw-Fahrer die Halterin eines Lastwagens und deren Versicherung für einen Schaden haftbar machen wollte. Zu dem Unfall kam es, als der Kläger mit seinem Auto auf der Autobahn unterwegs war. Vor ihm fuhr ein mit Stahlschrott beladener Lkw. Durch eine Bodenwelle habe der Lkw Teile verloren und das Auto des Herrn getroffen. Dabei sei ein erheblicher Schaden entstanden, den er nun mit rund 7.500 Euro einklagte. Die Gegenseite sah das – wenig überraschend – ganz anders und stritt alles ab. Die Schäden am Wagen seien nicht durch den Unfall verursacht worden. An dem besagten Tag sei mit dem Lkw nur Stahlschrott transportiert worden. Wenn der sich gelöst hätte, dann hätte der Schaden am Auto ganz anders ausgesehen, so die Verteidigung.

Das Landgericht glaubte schließlich den Pkw-Insassen und verurteilte die Halterin sowie die Versicherung des Lkw zur Zahlung. Der Fahrer des Lkw sei wegen der mangelnden Ladungssicherung zu 100 Prozent verantwortlich für den Schaden gewesen. Ausschlaggebend war für das Gericht die Aussagen der beiden Pkw-Insassen, die „ein für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit“ lieferte, dass sich der Unfall so ereignet habe. Das ist nicht selbstverständlich, denn meist misst man Zeugen keinen großen Beweiswert zu.

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