Eine Helmpflicht für Radfahrer:innen wird es vorerst nicht geben. Es sei schlicht nicht notwendig, so die Bundesregierung.

Es ist nicht notwendig, eine Helmtragepflicht für Radfahrer:innen einzuführen. Das hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geantwortet. Die Bundesanstalt für Straßenwesen habe durch Erhebungen festgestellt, dass die Helmtragequote ohnehin seit Jahren steige. Die Regierung will weiter auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen und die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmenden stärken, so Heise.

Thomas Bareiß, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU, hatte eine Helmpflicht für dieses Jahr ins Gespräch gebracht. 2022 hatte es auf deutschen Straßen etwa 98.000 Unfälle mit Personenschaden gegeben, 474 Radfahrer:innen seien dabei getötet worden. 2021 waren es 372, in den beiden Jahren davor gab es 426 bzw. 445 getötete Radfahrer:innen auf deutschen Straßen. Dabei müsse man den Einfluss der Corona-Pandemie bedenken, zudem sei allein anhand der Unfallzahlen keine belastbare Aussage zur Radverkehrssicherheit zu treffen, so die Regierung.

Fast die Hälfte trägt Helm

2022 haben laut Bundesanstalt für das Straßenwesen bereits 40 Prozent aller Radfahrer:innen einen Helm getragen, 2021 waren es knapp 35 Prozent. Keine wissenschaftlichen Erkenntnisse lägen bislang zur Wirkung der in diesem Jahr abgeschafften Dynamopflicht vor. Für mehr Sicherheit sei geplant, mit der geplanten Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Vorgaben für optionale Fahrtrichtungsanzeiger an allen Fahrrädern einzuführen. Auch eine Warnblinkfunktion im Falle eines Unfalls soll dazu gehören.

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