Das vom Bundesverband Paket und Expresslogistik eingeführte Prüfsiegel schützt erfolgreich Arbeitnehmende.

Das Bundeskabinett untersuchte jetzt das 2019 eingeführte Paketboten-Schutz-Gesetz und die im Rahmen dessen eingeführten Mittel auf ihre Wirksamkeit. Wie aus dem am 13. Dezember vorgelegten Bericht hervorgeht, konnte dabei nicht nur die im Rahmen des Gesetztes geltende Generalunternehmerhaftung für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sorgen. 

So betonte der Bericht auch die positive Wirkung des sogenannten PQ-KEP Prüfsiegels. Das durch den Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) eingeführte Siegel ermöglicht eine unabhängige Prüfung, welcher sich Subunternehmer unterziehen können. 

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Über 4.000 Unternehmen ersuchten Zertifizierung

Den Erfolg der Präqualifikation Kurier-, Express- und Paketdienste (kurz PQ-KEP) belegen am besten Zahlen: So geht aus dem Evaluationsbericht hervor, dass seit Inkrafttreten des Paketboten-Schutz-Gesetzes mehr als 4.000 Unternehmen bei der zuständigen Akkreditierungsstelle Bau GmbH eine Zertifizierung ersuchten.

Nicht alle haben diese dabei erhalten. So sind die geforderten Standards absichtlich hochgesteckt. Geschafft haben es nach aktuellem Stand 1.338 Unternehmen und führen das Prüfsiegel.

Für die Zertifizierung notwendig sei ferner die regelmäßige Vorlage zahlreicher Unterlagen. Dazu gehören unter anderem ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung, eine Kopie der Anzeige der Tätigkeit nach § 36 Postgesetz (PostG) sowie eine Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie beispielsweise dem Mindestlohn.

„Unser Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!“

Das Prüfsiegel ist dabei eine Möglichkeit, sich von der Generalunternehmerhaftung zu befreien, da es die Einhaltung der Standards auf andere Weise nachweist. Eine Generalunternehmerhaftung gab es vor der KEP-Branche bereits im Bauweisen sowie in der Metzgerei-Branche. Sie soll sicherstellen, dass bei Auftragsvergabe an Subunternehmen deren Erbringung von Sozialleistungen für Arbeitnehmende gewahrt wird.

Mit dem rasanten Anstieg im E-Commerce wurde das Gesetz zunehmend auch für die Paketbranche notwendig und somit 2019 endlich verankert. Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK, zeigt sich in einer Pressemitteilung erfreut über den nun von der Regierung vorgelegten Bericht und das Lob für die Arbeit des Verbands: „Das PQ-KEP-Verfahren in der Paketbranche hat sich etabliert und funktioniert gut, das bestätigt jetzt auch die Bundesregierung. Unser Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!“

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