Viele Menschen bedanken sich spätestens in der Vorweihnachtszeit bei ihren Zustellern. Dürfen diese aber Geld oder Geschenke überhaupt annehmen?

Das Gute vorweg. Es gibt kein Gesetz, welches Nächstenliebe und somit das Verschenken von Geldbeträgen oder Geschenken an Paketboten und andere Zusteller verbietet. Anders als im behördlichen Bereich, wo es unter Umständen (z. B. ab einem gewissen Geldbetrag) als Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit gewertet werden kann, unterliegen Zusteller nicht dem Verbot, für ihre Dienste etwas anzunehmen.

Man muss jedoch wissen, dass solche Geschenke den Unternehmensrichtlinien zuwiderlaufen können. Viele Transportdienstleister unterliegen bestimmten Beschränkungen für Geschenke, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Versteuert werden müssen die Trinkgelder aber nicht.

Trinkgelder und Geschenke erwünscht

Zusteller, die bei Hermes angestellt sind, dürfen Geld- oder Sachgeschenke im Wert von bis zu 10 Euro annehmen, ohne dies melden zu müssen, teilte uns das Unternehmen auf Anfrage mit. Viele Hermes-Zusteller seien jedoch selbständige Sub-Unternehmen mit eigenen Richtlinien. Für die Empfänger an der Haustür sei daher nicht immer direkt ersichtlich, wo dieser angestellt ist. Vor diesem Hintergrund sind Kunden auf der sicheren Seite, wenn sie sich an dem oben genannten Wert orientieren, rät Julia Kühnemuth, Managerin Corporate Communications und Pressesprecherin bei Hermes Germany. 

Beim Konkurrenten wie DHL sieht es ähnlich aus. Geringwertige Sachgeschenke oder Trinkgelder bis zu einem Wert von 25 Euro dürfen angenommen werden.

DPD ermutigt seine Kundschaft sogar, sich großzügig zu zeigen. Für Empfänger, die sich bei ihrem Zusteller bedanken möchten, weist DPD in einem Statement gegenüber unserer Redaktion auf einen besonderen digitalen Trinkgeld-Service hin, der durch Eingabe der Paketnummer über die DPD-App oder in myDPD gesteuert wird. Dort können Kunden ihrem Zusteller ein digitales Trinkgeld hinterlassen und per PayPal bezahlen. Dabei kann der Empfänger entweder die vorgegebenen Stufen von 1 Euro, 2 Euro und 4 Euro nutzen oder ihrem Zusteller einen individuellen Betrag von maximal 9,50 Euro zukommen lassen.  

Aber: Individuelle Verhältnisse berücksichtigen

Viele Menschen wollen mit den kleinen Präsenten ihre Dankbarkeit und Wertschätzung zeigen, denn anders als die Pizzalieferung geht die Zustellung von Pakete meist ohne Trinkgeld oder ähnlichem vonstatten. Trotzdem ist es ratsam, bedacht bei der Auswahl der Geschenke vorzugehen. Einige Zustellerinnen und Zusteller könnten die Zuwendung nicht als Nettigkeit, sondern gar als Affront auffassen. 

Es kann trotz des guten Willens vielleicht als unpassend oder gar als Beleidigung aufgefasst werden, Alkohol, Geld oder Produkte mit tierischen Inhaltsstoffen (z. B. Schokolade, die nicht vegan ist), anzubieten, wenn dies aus kulturellen oder religiösen Gründen nicht gestattet ist. 

Darüber hinaus kommt ein ernst gemeintes Lächeln und ein dickes Dankeschön bei jedem Menschen gut an – und es ist völlig gratis.