Aus aktuellem Anlass soll daran erinnert werden: Eiskratzen bei laufendem Motor ist bußgeldbewehrt.

Derzeit sieht man viele frustrierte Fahrerinnen und Fahrer, die täglich ihre Fahrzeuge von Schnee und/oder Eis befreien. Nicht selten läuft dabei schon der Motor, um den Vorgang zu beschleunigen und auch den Innenraum für die bevorstehende Fahrt zu heizen. Ob es Unwissenheit oder Ignoranz ist, lässt sich dabei nicht sagen. Jedenfalls steht fest, dass man sich dabei bußgeldpflichtig macht.

Unnötige Belästigung durch Lärm oder Abgase

Das unnötige Laufenlassen des Motors, auch wenn es nur wenige Minuten sind, schadet der Umwelt und macht Lärm. Das Ganze kostet dann schlimmstenfalls ein Bußgeld von 80 Euro, § 30 StVO. Es ändert auch nichts, wenn das Fahrzeug auf dem privaten Grundstück steht, denn nicht nur das Straßenverkehrsrecht, sondern auch der Lärm- und Immissionsschutz spielt, wie eingangs erwähnt, eine Rolle.

Soweit es technisch notwendig ist, den Motor (ganzjährig) warmlaufen zu lassen, besteht selbstredend eine Ausnahme. Den Lkw-Motor im Stand laufen zu lassen, sei nicht verboten, wenn die Bremsanlage aufzufüllen ist, schreibt dazu beispielsweise das Portal bussgeldkatalog.org. Dann spricht man gerade nicht mehr von unnötigem Laufenlassen. Eine Standheizung oder andere Vorkehrungen wie abnehmbare Frostschutzfolien für die Scheiben sind eine legale und vorbeugende Maßnahme.

Fünf Minuten Kratzen bei laufendem Motor kostet 30 Cent

Der TÜV des Landes Thüringen weist darauf hin, dass das Befreien des Fahrzeugs von Schnee und Eis sorgfältig und gewissenhaft vorzunehmen und nicht nur die Windschutzscheibe sowie die Seitenscheiben freizulegen sind. Auch Dach, Nummernschild, Spiegel, Scheinwerfer, die Innenseiten der Scheiben oder Motorhauben sollten von Schnee befreit werden, denn sie können bei einer dicken Schneedecke während der Fahrt plötzlich den Sichtbereich einschränken und somit nicht nur für einen selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden. Tut man dies nicht, riskiert man ebenfalls ein Bußgeld. 

Zudem spart das Selbstkratzen Geld und verbrennt Kalorien. „Ein kalter Motor verbraucht im Stand je nach Hubraum und Bauart etwa zwei Liter Kraftstoff pro Stunde. Ein fünfminütiges Freikratzen bei laufendem Motor kostet bei den heutigen Benzinpreisen so etwa 30 Cent. Damit könnte man auch eine Fahrstrecke von circa drei Kilometern zurücklegen“, rechnet Achmed Leser vom TÜV Thüringen vor.