Die Generalüberholung des Schienennetzes der Deutschen Bahn ist dringend notwendig. Doch die dafür notwendigen Mittel lassen jetzt auf sich warten. 

Die Sanierung des rund 34.000 Kilometer langen Bahnnetzes dulde laut Bundesverkehrsminister Volker Wis­sing (FDP) an sich „keinen Aufschub“. Doch das sieht Parteikollege und Bundesfinanzminister Christian Lindner offenbar anders. Er soll finanzielle Zusagen an die Bahn zurückgezogen haben, berichtet die FAZ. Begründet wird dies mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Haushaltsbuchungen der Bundesregierung. 

Zurückhaltung scheint nicht begründet

Für die Sanierungsmaßnahmen sollen vom Bund insgesamt 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 bereitgestellt werden. Doch dieses Geld werde nun blockiert. So erklärte das Urteil aus Karlsruhe Buchungen von insgesamt 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig – und zu diesen zählen auch 12,5 Milliarden Euro für die Bahn. Rund 11 Milliarden Euro Sanierungsgelder sollen aus dem Bundeshaushalt fließen, der jedoch derzeit ebenfalls nicht zur Verfügung steht – jedenfalls so lange nicht, bis die derzeitige Haushaltskrise gelöst und der Haushalt beschlossen ist.

Doch auch ein weiterer, dritter Teil sei derzeit aus dem Finanzministerium blockiert worden: Die Generalüberholung der Bahn soll auch unter anderem mittels Eigenkapitalerhöhungen in Höhe von ebenfalls rund 12,5 Milliarden Euro gestemmt werden. In einem Statement erklärte das Bundesfinanzministerium: „Im Licht des Urteils werden sämtliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt überprüft. Auch für den Haushalt 2024 werden die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiter in der Bundesregierung beziehungsweise im Bundestag beraten.“

Ökonom:innen und Verfassungsexpert:innen erklärten laut FAZ, dass diese Mittel nicht von dem Urteil aus Karlsruhe betroffen seien. So habe eine Eigenkapitalerhöhung als finanzielle Transaktion keine Auswirkungen auf die Schuldenbremse, wird Verfassungsrechtler Hanno Kube zitiert, der das Urteil für die CDU/CSU erstritten hat. Dass diese Mittel derzeit also auch von Lindner geprüft würden, sei „unverständlich“, schreibt die Zeitung weiter. 

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Auswirkungen auf Klima- und Verkehrspolitik

Für die Bahn gestaltet sich diese Wartezeit als problematisch: „Ohne die Investitionen in die Schienen-Infrastruktur steht die Generalsanierung am Abgrund. Es droht der verkehrs- und klimapolitische Kollaps“, so Martin Burkert, Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Der erste Streckenabschnitt soll im Juli 2024 saniert werden, die Gelder werden dafür benötigt. Auch leistet die Sanierung des Bahnnetzes einen wesentlichen Beitrag zu einem potenziell klimafreundlicheren Personen- und Güterverkehr. So hatte man sich erst im Oktober auf Reformen im Verkehrsbereich verständigt – und laut diesen soll Deutschland eigentlich ein „Bahn-Land“ werden.

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