Nimmt man jemanden die Vorfahrt, trägt man die alleinige Schuld – selbst wenn der oder die andere betrunken ist. 

Das Straßenverkehrsrecht regelt die Verkehrsregeln und -vorschriften wie das Einhalten von Vorfahrtsregeln. Das jedoch nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Fahrrad oder E-Bike. Die Verteilung der Schuld bei einem Unfall im Straßenverkehr ist dabei für viele ein Buch mit sieben Siegeln, denn sie wird von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet.  

Selbst bei Trunkenheitsfahrt keine automatische Mitschuld

Über das oftmals angewandte Mitverschulden wird beiden Unfallparteien ein gewisser Anteil angelastet. Alleine die Teilnahme am Straßenverkehr birgt ein gewisses Risiko, für welches man einzustehen hat. Der Frage, wer zu welchem Prozentsatz haften muss, wenn es zu einem Zusammenstoß zwischen zwei E-Bikes kommt, musste sich das Landgericht Osnabrück stellen.

Nicht der Alkoholeinfluss des ersten Fahrers von 2,12 Promille sei Auslöser für den Unfall gewesen, sondern ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregelung der anderen am Unfall beteiligten Radfahrerin. „Es habe in der Sorgfaltspflicht der Frau gelegen, sicherzustellen, dass von rechts kein Verkehrsteilnehmer kam“, zitiert die Neue Osnabrücker Zeitung aus dem Urteil, ohne jedoch Datum und Aktenzeichen der Entscheidung zu nennen. 

Alkohol war nicht ursächlich für Unfall

Dass eine nüchterne Person in der fraglichen Situation den Unfall hätte vermeiden können, sei nicht feststellbar gewesen. Das Gericht habe eine Schmerzensgeldzahlung von 11.000 Euro, mehr als gefordert, zugesprochen, weil der alkoholisierte Fahrer sich bei dem Unfall mehrere, möglicherweise dauerhafte Verletzungen zugezogen habe.

Trotz des Urteils zugunsten des alkoholisierten Radfahrers sollte nicht vergessen werden: Strafrechtlich ist seine Trunkenheitsfahrt trotzdem relevant. Wer sich mit seinem Fahrrad mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille fortbewegt, begeht eine Straftat.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen in der Logistik informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!