Weil sie bandenmäßig ein illegales Leiharbeitersystem betrieben haben, wurden jetzt fünf Angeklagte vom Landgericht Berlin zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.

Wegen des Betriebs eines illegalen Leiharbeitersystems hat das Landgericht Berlin jetzt gegen mehrere Mitglieder einer Bande hohe Freiheitsstrafen verhängt. Die Angeklagten hatten Menschen aus Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise der Ukraine angeworben, ihnen gefälschte Ausweisdokumente verschafft und sie im Anschluss illegal in Deutschland beschäftigt.

Teilweise sind sie dabei an große Unternehmen im Niedriglohnsektor im Bereich Lagerhaltung und Kommissionierung überlassen worden. Allein im Tatzeitraum sei so ein Umsatz von 30 Millionen Euro erreicht worden, so das Gericht in seiner Mitteilung (Urteil v. 28.07.2023, Az. 536 KLs 12/22, PM 19/2023).

Jahrelange Haftstrafen für mehrere Angeklagte

Die Freiheitsstrafen wurden unter anderem wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern verhängt, teils auch wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen und der Beihilfe dazu.

Gegen den Hauptverantwortlichen, Stanislav Z., wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verhängt. Ihm wurde zudem zur Last gelegt, Arbeitsentgelte in 128 Fällen vorenthalten und veruntreut zu haben, zugleich ordnete das Gericht die Einziehung von sieben Millionen Euro an, die dieser durch die Taten erlangt haben soll. Dem Verfahren lagen umfangreiche Ermittlungen der Bundespolizei, des Zolls und der Steuerfahndung zugrunde.

Angeklagte disziplinierten Arbeiter mit Strafzahlungen

Die betroffenen Arbeiter waren nach ihrer Anwerbung in baltischen Staaten, insbesondere Estland, angemeldet worden, ohne dass sie dort jemals gearbeitet hätten. Wie der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer bemerkte, sei dies geschehen, um Umsatz und Gewinne in Deutschland durch die geringeren Sozialversicherungsbeiträge in den jeweiligen Staaten weiter maximieren zu können.

So sei, allein im Tatzeitraum, ein Umsatz von 30 Millionen Euro erreicht worden, wobei mehr als 1.000 Menschen in ganz Deutschland beschäftigt wurden. Die Arbeiter seien auf verschiedene Arten diszipliniert worden. So habe man ihnen keinen Urlaubsanspruch und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt, zudem seien Transport- und Unterkunftskosten abgezogen worden. Daneben habe es auch strikte Strafzahlungen gegeben. Zur Verschleierung der Machenschaften diente ein Geflecht aus verschiedenen Überlassungs- und Verwaltungsunternehmen im In- und Ausland.

Taten kosteten deutschen Steuerzahler 6 Millionen Euro 

Durch die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sei dem deutschen Steuerzahler ein Schaden in Höhe von etwa sechs Millionen Euro entstanden, teilt das Gericht weiter mit. Ein weiterer Angeklagter, ein 63-jähriger Steuerberater, erhielt wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eine Bewährungsstrafe. Drei weitere, ursprünglich mitangeklagte Männer wurden bereits im Mai für ihre Beteiligung zu Freiheitsstrafen verurteilt. In zwei Fällen wurde diese zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.