Führerscheinstellen haben die Möglichkeit, Gefährder:innen schneller aus dem Straßenverkehr zu ziehen. 

Straftäter:innen sammeln häufig auch Punkte in Flensburg – und könnten aus dem Verkehr gezogen werden, bevor es zu Schlimmerem kommt. Zu diesem Fazit kommt Verkehrsrechtler und Hochschulprofessor Dieter Müller. Warum werden Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) dann nicht häufiger angeordnet? Die Gründe sind vielschichtig und haben auch etwas mit mangelnder Expertise zu tun.

Charakterlich nicht geeignet

Eine MPU wird immer dann von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn es um charakterliche Eignungsmängel geht, also stets bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Werden acht Punkte in Flensburg erreicht, kommt ebenfalls die Einladung zum „Idiotentest“. Das Problem, welches Müller hier erkennt, ist allerdings die mangelnde Kommunikation mit den Führerscheinstellen: „Polizei und Justiz wissen oft nicht, dass sie melden dürfen“, sagt er gegenüber t-online. Umgekehrt wüssten die Mitarbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde oft nicht, dass sie bereits eine MPU anordnen dürfen. 

Was hat das mit Reichsbürgern zu tun?

Nun, eine Auswertung des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS), dass vier von fünf der Mehrfachtäter:innen bei Raub und Körperverletzung auch in Flensburg bekannt sind. Von Reichsbürger:innen wurden allein 2022 1.400 extremistische Straftaten begangen. 

Sicherlich: Nicht jeder Dieb kann nur wegen eines Diebstahls zur MPU geladen werden. Aber: Es muss aber auch nicht bis zur MPU gewartet werden, bis etwas Schlimmeres passiert. 

Das zeigt ein Fall aus dem Landkreis Lörrach: Hier wurde ein Polizeibeamter durch einen Betrunkenen überfahren und verletzt. Der Täter, ein Reichsbürger, war bereits polizeibekannt und hätte möglicherweise schon vor der Tat zu einer MPU verpflichtet werden können. Eine MPU kann beispielsweise bereits bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, und das unabhängig von den gesammelten Punkten, angeordnet werden. 

Müller ist jedenfalls überzeugt, dass man bei einer verbesserten Kommunikation und besserem Wissen über die Rechte und Pflichten Reichsbürger:innen „reihenweise“ die Führerscheine abnehmen könnte, „weil sie charakterlich nicht geeignet sind“.