Statt möglicherweise 84.000 Schadensersatz zahlen zu müssen, hat die DHL jetzt im Prozess gegen eine Klimaaktivistin der Beklagten einen Vergleich angeboten.

Am 9. Juli 2021 blockierten 54 Aktivisten der Initiative „CancelLEJ“ die Zufahrt zum Logistikzentrum von DHL am Flughafen Leipzig/Halle. Die Aktion hatte zur Folge, dass Flüge verspätet gestartet sind und Anschlussflüge verpasst wurden, nach Angaben der DHL kam es dadurch zu einem Schaden in Millionenhöhe. Vor dem Landgericht Halle musste sich deswegen jetzt eine Teilnehmerin der Blockade verantworten. Zu Beginn der Verhandlungen zeigte sich das Logistikunternehmen an einem Vergleich interessiert: Statt der geforderten 84.000 Euro Schadensersatz solle die Angeklagte 80 Arbeitsstunden in einem Aufforstungs- oder Naturschutzbetrieb leisten oder ersatzweise 15 Euro pro Stunde zahlen. Außerdem soll sie künftig nicht mehr an derartigen Blockaden teilnehmen, schreibt der Stern zu den Forderungen der DHL. „Uns liegen die Umweltinteressen sehr am Herzen“, wird der Anwalt von DHL bei der Bildzeitung zitiert.

Vergleichsangebot an alle Teilnehmer gerichtet

Noch vor wenigen Wochen gab der Logistiker bekannt, von den Aktivisten einen Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro zu fordern, nun die Kehrtwende. Wie der Anwalt betonte, sollen gegen alle 54 Teilnehmer die Forderungen nach Schadensersatz fallen gelassen werden. „Wir wollen eine einheitliche Regelung finden“, wird er beim Stern zitiert. Der Konzern habe nach eigenen Angaben bereits alle 54 Demonstrationsteilnehmer angeschrieben, bislang allerdings noch keine Antwort erhalten. Nach der Besprechung des Vergleichs ging es dem Stern zufolge dann etwa um die Frage, ob zum Zeitpunkt des Protests nicht eine andere Zufahrtsstraße zum Gelände hätte genutzt werden können. Während man von Seiten DHL keine Möglichkeit sah, habe es laut dem Vertreter der Beklagten durchaus Spielraum gegeben. Auch habe sich die Versammlung nicht gezielt gegen den DHL-Betrieb gerichtet. 

Vonseiten des Gerichts gibt es im aktuellen Prozess gibt es noch keine Entscheidung. Zum Vergleichsangebot der DHL gibt es laut dem Anwalt der Angeklagten noch Redebedarf, außerdem betonte er, dass eine mögliche Annahme des Vergleichs nicht einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Sollten sich die Parteien nicht untereinander einigen, soll im August der Prozess fortgesetzt werden.